Die Enttäuschung ist riesengroß. Seit einiger Zeit spricht man schon über Erleichterungen im Bargeldverkehr für den Tourismus. Nun sind diese Erleichterungen zwar seit Freitag, den 2. März 2012 (Notverordnung Nr. 16 vom 2.3.2012) in Kraft, sie gelten jedoch nur für Nicht-EU-Bürger. In einer ersten Version der Notverordnung waren sogar die Dienstleister, sprich das Gastgewerbe, von den Erleichterungen ausgeschlossen. Im definitiven Text der Notverordnung wurde jedoch dieser absurde Fehler korrigiert.
Damit man jedoch von Nicht-EU-Bürgern Bargeldzahlungen über 999,99 € annehmen kann, sind unglaubliche Formvorschriften vorgesehen:
Bevor die neuen Bestimmungen in Kraft treten können muss der Unternehmer, auch telematisch, eine Erklärung an die Agentur der Einnahmen verschicken, dass er dem neuen System zustimmt (Artikel 3 Absatz 2 der Notverordnung). Die Modalitäten und die Termine für diese Mitteilung werden durch eine ministerielle Verordnung innerhalb 30 Tagen festgelegt. Es scheint daher, dass die neuen Bestimmungen, bis auf weiteres tote Buchstaben bleiben.