Am 6. Dezember 2011 wurde das Sparpaket der neuen Regierung mit der liebevollen Bezeichnung „rette Italien“ im Amtsblatt der Republik veröffentlicht und ist am gleichen Tag in Kraft getreten. Die Notverordnung trägt die Nummer 201 vom 06.12.2011. In der Folge haben wir die wichtigsten Neuheiten in Stichworten und nach Themenkreisen aufgelistet:
Die neuen Multiplikatoren gelten nicht für die Register-, Grundbuchs- und Katastergebühren bei Übertragungen von Immobilien.
Das Verbot gilt bereits seit dem 06.12.2011. Bei nachvollziehbaren Barzahlungen über € 999,99 (z.B. über Rechnungen, Steuerquittungen oder Kassabelegen) sind Strafen bis zu 40 % des Betrages, mit einem Minimum von € 3.000,00, vorgesehen. Das Verbot gilt auch bei Schenkungen und Verleihungen. Die Inhabersparbücher mit einem Saldo von mehr als 999,99 € müssen innerhalb 31.12.2011 gelöscht oder geregelt werden.
Die öffentlichen und lokalen Körperschaften dürfen keine Barzahlungen über € 500,00 durchführen. Dies gilt auch für die Gehälter, Pensionen und Renten.
Die Post, die Banken und die sonstigen Finanzvermittler müssen den Beziehern von Mindest- und Sozialrenten spesenfreie Konten zur Verfügung stellen. Diese Konten sind auch von der Stempelsteuer befreit.
Ab 01.01.2012 müssen die Kreditinstitute und Finanzvermittler sämtliche Geschäftsvorfälle der Kunden der Agentur der Einnahmen mitteilen. Dadurch erhält die Finanzverwaltung eine vollständige Übersicht über alle Finanzbewegungen eines jeden Bürgers. Bei suspekten Behebungen oder Einlagen kann die Finanzverwaltung automatisch Nachforschungen über deren Bestimmung oder Herkunft anstellen.
Die regionale Zusatzsteuer wird rückwirkend ab dem Steuerjahr 2011 von 0,90 % auf 1,23 % erhöht.
Zwei neue Begünstigungen sind eingeführt worden:
Die Mehrwertsteuersätze von 21 % und 10 % steigen ab 01.10.2012 um 2 Punkte auf 23 % und 12 % und ab 01.01.2013 um einen weiteren halben Punkt auf 23,5 % und 12,5 %.
Die bereits im Juli eingeführte Zusatzsteuer für Fahrzeuge mit hoher Leistungsfähigkeit wird drastisch erhöht: 20,00 € pro Kilowatt ab einer Nennleistung von 185 Kilowatt. Ähnliche Sondersteuern werden für Boote und private Flugzeuge erhoben.
Die in den Jahren 2001 bis 2009 mittels Steuerschutzschild (scudo fiscale) nach Italien zurückgeführten Geldbeträge werden einer einmaligen Zusatzsteuer von 1,5 % unterworfen. Die Zahlung muss in 2 Raten innerhalb 16.02.2012 und 16.02.2013 erfolgen.
Die Versicherungsinstitute INPDAP (für die öffentlichen Angestellten) und ENPALS (Arbeitnehmer im Schauspielwesen und Sportstätten) werden abgeschafft und in das INPS integriert.
Die Pensionsbeiträge der Handwerker, Kaufleute und Landwirte steigen jedes Jahr um 0,3 %, bis sie im Jahre 2018 die Grenze von 22 % erreichen.
Das Eintrittsalter für die Altersrente beträgt ab 01.01.2012
Die Eintrittsfenster werden abgeschafft. Ab 2012 werden sämtliche, ab dem 01.01.2012 anwachsenden Rentenbeträge nach dem Beitragssystem berechnet.
Das Eintrittsalter für die Dienstaltersrente beträgt ab 01.01.2012 62 Jahre. Notwendig sind dabei mindestens 42 Beitragsjahre + 1 Monat (bei Frauen 41 Beitragsjahre + 1 Monat). Will jemand früher in Rente gehen, so werden ihm für jedes Jahr, das auf das Mindestalter fehlt (62 Jahre), 2 % der Rente einbehalten.