Steuersystem für Kleinstbetriebe ab 2012 nur mehr für Jugendliche bis zu 35 Jahren
Im Sommer 2011 von Dr. Egon Gerhard Schenk
Im Jahre 2008 ist ein sehr einfaches und günstiges Steuersystem für Kleinstunternehmen und Freiberufler eingeführt worden. Ziel dieses Systems war, die Möglichkeit einer kleinen Nebenerwerbsmöglichkeit für viele zu schaffen bzw. viele Randtätigkeiten der Schattenwirtschaft zu entziehen. Besonders von Rentnern wurde das System gerne verwendet, um eine kleine Tätigkeit weiterführen zu können. Nun wird leider das System so umgebaut, dass nur mehr Jugendliche in den Genuss der Vereinfachung und Steuerbegünstigungen kommen. Laut einer Statistik werden ca. 96 % aus dem System herausfallen und hoffentlich nicht wieder in der Schattenwirtschaft (sprich Schwarzarbeit) verschwinden. Gleichzeitig wird mit 01.01.2012 das Steuersystem der Betriebsneugründer (iniziative nuove) abgeschafft.
Wie funktioniert das neue System der sogenannten ‚contribuenti minimi‘?
Das neue System unterscheidet sich vom bisherigen nicht wesentlich. Neu ist:
- dass bei Tätigkeitsbeginn der Unternehmer oder Freiberufler nicht älter als 35 Jahre sein darf;
- dass der Steuerpflichtige in den 3 Jahren vor Tätigkeitsbeginn weder eine unternehmerische oder freiberuflerische Tätigkeit, auch nicht als Familienmitarbeiter oder Gesellschafter, ausgeübt haben darf;
- dass es sich nicht um eine reine Fortsetzung einer bereits ausgeübten Tätigkeit, auch als Angestellter, handelt;
- dass das neue System maximal für 5 Jahre, aber auf jeden Fall bis inklusive dem 35. Lebensjahr, angewendet werden kann;
- dass die Ersatzsteuer für alle Steuern (Einkommenssteuer und deren regionale oder Gemeindezusatzsteuern, IRAP) nicht mehr 20 % beträgt, sondern 5 %.
Was passiert mit all jenen, die nicht mehr die Voraussetzungen für das neue System haben?
Alle jene, die ab dem 01.01.2012 aus dem System der ‚contribuenti minimi‘ herausfallen, behalten noch einige Vorteile bei, solange sie die Rahmenbedingungen der Kleinstunternehmen (z.B. maximaler Jahresumsatz € 30.000,00) einhalten:
- sie sind von der regionalen Wertschöpfungssteuer IRAP befreit;
- sie brauchen weiterhin keine Buchhaltung zu führen;
- sie rechnen die Mehrwertsteuer in der Jahreserklärung ab.
Sie unterliegen aber der normalen Einkommenssteuer und den entsprechenden Zusatzsteuern, der Mehrwertsteuer und den Fachstudien.
Wer erst nach dem 01.01.2008 seine Tätigkeit begonnen hat, kann noch im Rahmen der 5-Jahresfrist im neuen System bleiben. Wer also z.B. im Jahre 2008 die Tätigkeit begonnen hat, kann noch im Jahre 2012 das Pauschalsystem anwenden. Wer die Tätigkeit 2009 begonnen hat, bleibt noch bis zum Jahre 2013 im neuen System. Auch in diesen Fällen bleibt man im neuen Pauschalsystem, auch über die 5-Jahresfrist hinaus, falls man das 35. Lebensjahr nicht überschritten hat.