Bonus von 80,00 € nur für einige wenige?
Im Frühling 2014 von Dr. Egon Gerhard Schenk
Die Regierung hat es wieder fertiggebracht, ein juristisches und bürokratisches Monster zu schaffen. Seit Monaten wird bereits in allen Medien über den Bonus von 80,00 € pro Monat ab Mai berichtet. In der praktischen Anwendung wird es aber wohl so sein, dass nur wenige diesen Bonus beanspruchen können und dabei noch ein hohes Risiko der Rückzahlung eingehen.
Wem steht der Bonus zu?
Der Bonus steht nur den Arbeitnehmern zu, welche ein besteuerbares Einkommen zwischen 8.000,00 € und 26.000,00 € pro Jahr haben. Dies entspricht in etwa, bei einer Person ohne zu Lasten lebender Personen, einem monatlichen Nettolohn von 570,00 € bis 1.500,00 € bei 14 Monatslöhnen und einem Nettolohn von 620,00 € bis 1.600,00 € bei 13 Monatslöhnen. Einmal festgestellt, dass der Bonus zusteht, wird der volle Betrag anerkannt. Bei Einkommen zwischen 24.000,00 € und 26.000,00 € wird der Bonus progressiv geringer. Bei der Bestimmung des Einkommens muss man alle besteuerbaren Einkommen berücksichtigen. Abziehen kann man vom Gesamteinkommen lediglich den Katasterwert der Erstwohnung. Es kann also ohne weiteres sein, dass der vom Arbeitgeber im Laufe des Jahres anerkannte Bonus in der Steuererklärung wieder zurückbezahlt werden muss.
Ausgeschlossen von der Bonuszahlung bleiben auf jeden Fall die Rentner, für die der Bonus nicht vorgesehen ist. Stellt sich die Frage, ob es gerecht ist, gerade die Einkommensschwächsten von der Begünstigung auszuschließen.
Wird der Bonus automatisch vom Arbeitgeber anerkannt?
Ja, der Bonus wird vom Arbeitgeber automatisch anerkannt, ohne dass ein entsprechender Antrag gestellt werden muss. Die Berechnung des Bonus ist extrem kompliziert und kann auch von Monat zu Monat zu einem anderen Ergebnis führen. Der Arbeitgeber muss nämlich monatlich das voraussichtliche Jahreseinkommen berechnen und dann, je nach Höhe des errechneten Jahreseinkommens, den Bonus anerkennen oder nicht. Der Bonus wird auf Tagesbasis errechnet, weswegen nur in den seltensten Fällen der Bonus genau 80,00 € betragen wird. Der Bonus darf überdies nur dann anerkennt werden, wenn, nach Abzug der persönlichen Freibeträge, eine Steuerschuld übrigbleibt. Wenn dann die Reststeuerschuld kleiner als 80,00 € ist, wird trotzdem der volle Bonus anerkannt. Die Freibeträge für zu Lasten lebende Personen dürfen bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt werden. Am Ende des Jahres muss, aufgrund der definitiven Jahresdaten, der Steuerausgleich gemacht werden. Unterhält der Arbeiter mehrere Arbeitsverhältnisse, wird jeder Arbeitgeber den Bonus anerkennen, mit der Folge, dass in der Steuererklärung der zu viel bezogene Bonus zurückbezahlt werden muss.
Wie verrechnet der Arbeitgeber den Bonus mit dem Staat?
Der Bonus kann vom Arbeitgeber sofort im Mod. F24 mit der geschuldeten Lohnsteuer und eventuell mit den Sozialbeiträgen verrechnet werden. Zu diesem Zwecke ist ein eigener Kodex (1655) eingeführt worden. Die Verrechnung ist natürlich nur dann möglich, wenn beim Einhebungsdienst Equitalia keine Steuerschuld von mehr als 1.500,00 € aufscheint.