Endlich ein kindgerechtes Familienrecht
Im Frühling 2014 von Dr. Silvia Paler
Am 7. Februar 2014 ist endlich das G.v.D. Nr. 154/2013 in Kraft getreten, mit welchem die schon lange eingeleitete und auch lang ersehnte Reform des Familienrechtes ihren (vorläufigen) Abschluss fand. Besagte Reform wurde bereits im Juli 2013 vom damaligen Ministerpräsidenten Enrico Letta angekündigt und hat ihren Ursprung im Gesetz 219/2012. Dabei geht es hauptsächlich darum, dass es, so Enrico Letta, endlich keine Kinder der Klasse „A und B” mehr gibt, sondern nur mehr eine einzige „Kategorie der Kinder”. Das in der italienischen Verfassung (Art. 30) bereits von Anfang an verankerte Prinzip, welches vorsieht, dass es keinen Unterschied zwischen Kindern gibt, die während der Ehe geboren werden und jenen, die außerhalb der Ehe zur Welt kommen, gilt somit endlich als gesetzlich festgelegt.
Im neuen Gesetzestext wird demzufolge jeglicher Verweis auf das so genannte „rechtmäßige Kind” (figlio legittimo – das während der Ehe geborene Kind) gestrichen und es ist nur mehr die Rede von „Kindern” im Allgemeinen. Dem „rechtmäßigen” Kind ist das so genannte natürliche Kind (figlio naturale- das außerhalb der Ehe zur Welt kommt), sowie das adoptierte Kind (figlio adottivo) in jeder Hinsicht gleichgestellt.
Dies hat insbesondere zur Folge, dass sich die Erbrechte der ehemaligen natürlichen oder adoptierten Kinder auf die gesamte Verwandtschaft ausdehnen und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, nur auf die Eltern beziehen und bei sonstigen Verwandten nicht zum Tragen kommen. Hinzu kommt, dass die Frist für die Annahme einer Erbschaft auch für Kinder, die außerhalb einer Ehe zur Welt kommen, auf 10 Jahre ausgedehnt wurde.
Der ehemalige Begriff der elterlichen Gewalt „potestà genitoriale” wurde im Zuge der Reform durch jenen der elterlichen Verantwortung „responsabilità genitoriale” ersetzt.