Rat der Bezirksgemeinschaft
Im Sommer 2022 von Der Stieglitz
Laut Staats- und Regionalgesetz müssen in den Räten der Bezirksgemeinschaften die politischen Minderheiten ihrer Stärke nach angemessen vertreten sein. So bestätigt auch durch ein Urteil des Bozner Verwaltungsgerichtes im Fall der Bezirksgemeinschaft Überetsch-Unterland. Ein Präzedenzfall, der auch für Meran gilt. Während unter der Regierung Rösch die politischen Minderheiten noch vertreten waren, hat der aktuelle Stadtrat alle vier Sitze im Rat der Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt der Regierungsmehrheit zugeschanzt.
Nicht zu reagieren auf eine nicht gesetzeskonforme Situation ist verantwortungslos und antidemokratisch. Unser Bürgermeister, von Beruf Anwalt, sollte es doch eigentlich wissen - Beschlüsse eines nicht gesetzeskonformen Organs könnten jederzeit angefochten, die Arbeiten der Bezirksgemeinschaft für längere Zeit lahmgelegt und sogar Verwaltungsstrafen riskiert werden. Stieglitz fragt sich, wann wird endlich re(a)giert und nicht nur verwaltet?