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  3. Rat der Bezirksgemeinschaft
Lesezeit: 1 min

Rat der Bezirksgemeinschaft

Im Sommer 2022 von Der Stieglitz


Laut Staats- und Regionalgesetz müssen in den Räten der Bezirksgemeinschaften die politischen Minderheiten ihrer Stärke nach angemessen vertreten sein. So bestätigt auch durch ein Urteil des Bozner Verwaltungsgerichtes im Fall der Bezirksgemeinschaft Überetsch-Unterland. Ein Präzedenzfall, der auch für Meran gilt. Während unter der Regierung Rösch die politischen Minderheiten noch vertreten waren, hat der aktuelle Stadtrat alle vier Sitze im Rat der Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt der Regierungsmehrheit zugeschanzt.

Nicht zu reagieren auf eine nicht gesetzeskonforme Situation ist verantwortungslos und antidemokratisch. Unser Bürgermeister, von Beruf Anwalt, sollte es doch eigentlich wissen - Beschlüsse eines nicht gesetzeskonformen Organs könnten jederzeit angefochten, die Arbeiten der Bezirksgemeinschaft für längere Zeit lahmgelegt und sogar Verwaltungsstrafen riskiert werden. Stieglitz fragt sich, wann wird endlich re(a)giert und nicht nur verwaltet?

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Ausgabe 16/2022
Meraner Stadtanzeiger 16/2022
Do, 01. Sep 2022

  • Editorial 16/2022
  • Rat der Bezirksgemeinschaft
  • Auf neuen Wegen
  • Hamstern – das beliebte Steckenpferd
  • Von Sprichwörtern, Bauern und Selbstzensur
  • „Ein neuer Trampelpfad für zukünftige Savannentiere“
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