Editorial 07/2019
Im Frühling 2019 von Eva Pföstl
Wer meint, das Lebensmittelrecht ist ausschließliche Privileg des Staates, täuscht sich. Auch die katholische Kirche ist in diesem Bereich als Regulator tätig. Genauso wie der Staat Maßnahmen zum Erhalt einer gesunden Ernährung vorschreibt, befasst sich das Kirchenrecht im Sinne der liturgischen Reinheit mit der Qualität von Wein und Hostien. Da mittlerweile auch das Online-Geschäft für Hostien blüht, mahnt der Vatikan besonders zur Vorsicht. In einem offiziellen Schreiben stellte der Vatikan klar, was bei der Herstellung und Beschaffenheit von Brot und Wein für die Eucharistie zu beachten ist. Der bei der Messe verwendete Wein müsse weiterhin „der Würde des Sakraments“ und deshalb hohen Qualitätsanforderungen entsprechen. Kein Wunder, dass Bistümer, Pfarreien und Klöster schon seit dem frühen Mittelalter selbst Weinbau betrieben. So kauften Klöster nördlich der Alpen Weingüter in Südtirol, um ihren Bedarf an Tisch- und Messwein zu decken. Um Qualität, Transport, Kontrolle des wertvollen Getränks geht es auch in unserer Titelgeschichte. Gute Lektüre!