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3D-Fernsehen - 3D-Kino: Das sollte man wissen

Vor allem Menschen mit bekannter Sehkrankheit sollten sich in Acht nehmen.

Lesezeit: 1 min

Im Winter 2013 von Dr. Andreas Pichler

Dieser Artikel erschien vor 9 Jahren im Meraner Stadtanzeiger und ist unter Umständen nicht mehr ganz aktuell

Wer heute einen neuen Fernseher kauft, muss nicht nur wissen, wie groß oder teuer das Gerät sein soll. Schon im Vorfeld sollte man sich über technische Details, eben auch über die 3D-Technologie informieren. Denn gerade teurere Geräte kommen heute nicht mehr ohne diese technischen Details aus. Dasselbe gilt für den Kinobesuch, wo bestimmte Filme und oft Kinderfilme nur mehr in 3D angeboten werden. Wie sinnvoll oder gar wie gefährlich sind diese neuen Möglichkeiten und was versteht man unter 3D?

Mit 3D sind dreidimensionale Bilder gemeint, die jeder beidäugige Mensch bei funktionstüchtigen Augen sehen kann. Mit nur einem Auge geht die Tiefenwahrnehmung verloren, das Gehirn benötigt unterschiedliche Blickwinkel, um ein dreidimensionales Bild zu rekonstruieren. Fernsehgeräte oder Kinoprojektoren bedienen sich eines optischen Tricks, um dreidimensionale Bilder zu generieren. Mithilfe der Polarisations- oder Shuttertechnik und der entsprechenden Brillen werden in das eine Auge andere Bilder als in das andere Auge projiziert. Sind die Bilder gut miteinander abgestimmt, fusionieren sie im Gehirn – ein Tiefeneindruck bzw. dreidimensionales Bild entsteht. Amerikanische Wissenschaftler haben gezeigt, dass das verstärkte Betrachten von 3D-Bildern zu Kopf- und/oder Augenschmerzen führen kann. Das Gehirn tut sich schwer, einen flachen Bildschirm mit den scheinbaren dreidimensionalen Bildern in Einklang zu bringen. Je näher man vor dem Fernseher sitzt, umso größer ist die Gefahr von Kopf- und Augenschmerzen und Übelkeit.

Vor allem Menschen mit bekannter Sehkrankheit sollten sich in Acht nehmen.

Es wird auch davor gewarnt, die 3D-Technologie bei Epileptikern, Kindern, Schwangeren, Greisen und Schlaganfallgefährdeten anzuwenden. Diese Warnungen werden vor allem aus Schadensersatzgründen ausgesprochen, denn tatsächlich sind keine bleibenden Schäden durch 3D-Fernseh- oder 3D-Kinokonsum zu erwarten.

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