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Das Kind und sein Kinderarzt

Lesezeit: 5 min
Dieser Artikel erschien vor 7 Jahren im Meraner Stadtanzeiger und ist unter Umständen nicht mehr ganz aktuell

Wie für die Erwachsenen der Arzt für Allgemeinmedizin, ist für die Kinder der Kinderarzt der erste Ansprechpartner für alle gesundheitlichen Belange. Dem Kinderarzt obliegen die Aufgaben der Grundversorgung (Diagnose, Therapie, Rehabilitation) sowie der individuellen Gesundheitserziehung im Entwicklungsalter gegenüber den eingeschriebenen Kindern und Jugendlichen sowie die enge Zusammenarbeit mit allen anderen sanitären und sozialen Diensten.

Die Eltern des Kindes wählen einen Kinderarzt innerhalb ihres Sprengels oder Einzugsgebietes. Der Beginn und die Entwicklung der Beziehung zwischen dem zu Betreuenden und dem Kinderarzt fußen auf einem Vertrauensverhältnis.

Der Kinderarzt kann in der Regel für Kinder bis zu 14 Jahren gewählt werden. Auf Anfrage eines Elternteils oder des gesetzlichen Vertreters an den zuständigen Gesundheitsbezirk, können die Minderjährigen, die das 14. Lebensjahr erreicht haben, bis zum 16. Lebensjahr beim Kinderarzt eingetragen bleiben, unter der Voraussetzung, dass dies nicht die Wahl eines Kinderarztes für die Neugeborenen verhindert.

Die Betreuung durch den Kinderarzt erfolgt in der Regel in seiner Praxis oder in Form von Hausbesuchen nach Feststellung von Seiten des Arztes, dass das Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht ins Ambulatorium gebracht werden kann und zwar von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr und von 08.00 Uhr bis 10.00 Uhr an den Vorfeiertagen während der Woche. Die Öffnungszeiten sind jeweils am Eingang der Arztpraxis ersichtlich.

Nachtdienst

Der Nachtdienst wird von einigen, aber nicht von allen Kinderärzten oder deren Vertretern an allen Werktagen von 20.00 Uhr bis 08.00 Uhr gewährleistet. (die Verwaltungsdienste in den Sanitätssprengelsitzen können Ihnen genaue Auskunft geben, ob Ihr Kinderarzt Nachtdienste leistet).

Wochenend- und Feiertagsdienst

Die Basiskinderärzte garantieren nicht den Dienst am Wochenende. Dieser Dienst wird turnusweise in Form eines Bereitschaftsdienstes vorwiegend durch die im Sprengel tätigen Ärzte für Allgemeinmedizin (Hausärzte) gewährleistet. Der Wochenenddienst beginnt am Samstag um 08.00 Uhr und endet am Montag um 08.00 Uhr. Der Feiertagsdienst beginnt um 10.00 Uhr des Vorfeiertages unter der Woche und endet um 08.00 Uhr des Tages nach dem Feiertag.

Der Arzt für Allgemeinmedizin kann für Kinder, die in die Verzeichnisse der Kinderärzte eingetragen sind, ein Honorar von € 65,00 in Rechnung stellen. Der Gesundheitsbezirk erstattet davon bei Vorlage der Rechnung innerhalb von 90 Tagen ab Ausstellungsdatum an den Verwaltungsschaltern des jeweils zuständigen Sprengels € 51,65 zurück.

Die Namen mit den Telefonnummern der diensthabenden allgemeinpraktischen Ärzte werden in der Presse veröffentlicht sowie von der Notrufzentrale 118 und der Telefonzentrale des Krankenhauses Meran mitgeteilt.

Für telefonische Anfragen können die Eltern (die Erziehungsberechtigten) oder der Jugendliche (Kind) selbst den eigenen Kinderarzt in dessen Praxis während der Öffnungszeiten und bei Dringlichkeiten außerhalb der Öffnungszeiten über die Telefonadresse oder über Mobiltelefon kontaktieren.

Auf die telefonisch über Anrufbeantworter deponierten Arztanfragen ist der Kinderarzt verpflichtet, nach Bewertung der klinischen Situation, aufgrund seiner und der vom Betreuten telefonisch mitgeteilten Informationen, nach Feststellung der Dringlichkeit und in Abstimmung mit den aus der Tätigkeit als Kinderarzt erwachsenen Verpflichtungen, den Betreuten innerhalb der kürzest möglichen Zeit (jedoch in höchstens drei Stunden) zurückzurufen. In jedem Fall besteht die Pflicht, bei Gesundheitsproblemen, den Betreuten innerhalb 21 Uhr desselben Tages zurückzurufen.

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Ausgabe 17/2014
Meraner Stadtanzeiger 17/2014
Fr, 05. Sep 2014

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