EU verbietet bienenschädliche Pflanzenschutzmittel
Im Frühling 2018 von Angelika Kröll Kofler
Meraner Stadtanzeiger (MS): Herr Wiedmer, drei bienenschädliche Pflanzenschutzmittel, sogenannte Neonikotinoide wurden kürzlich in der EU verboten. Was ist damit gemeint?
Wiedmer: Die Neonikotinoide sind eine Gruppe von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen. Ein Teil der Wikstoffe in dieser Gruppe ist als bienengefährlich eingestuft, ein anderer Teil der Wirkstoffe hingegen nicht. Die EU hat kürzlich beschlossen, drei dieser für Bienen gefährlichen Wirkstoffe in dieser Gruppe zu verbieten. Das Verbot betrifft den Einsatz im Freiland z.B. Ackerbau oder Obst- und Weinbau. Weiterhin zugelassen bleiben diese drei Wirkstoffe hingegen für die Anwendung in Gewächshäusern.
MS: Betrifft dieses Verbot auch unseren Südtiroler Obst- und Weinbau?
Wiedmer: Diese drei Wirkstoffe sind in Italien noch zugelassen, folglich auch noch in Südtirol erlaubt. Es ist aber so, dass in Italien diese Wirkstoffe seit vielen Jahren nur mehr mit hohen Einschränkungen ausgebracht werden dürfen. Die Anwendung dieser drei Mittel ist im Obst- und Weinbau gesetzlich auf eine Anwendung pro Jahr begrenzt, die wiederum nur in der Nachblütezeit erfolgen darf. Zusätzlich ist die Ausbringung noch an die Auflage gebunden, den blühenden Unterbewuchs vor der Ausbringung zu mulchen (Unkraut und Gras mähen und zerkleinern. Anm.d. Red.).
Wogegen wirken diese Neonikotinoide? Gegen welche Schädlinge werden sie eingesetzt?
Wiedmer: Im Apfelanbau wird von diesen drei Wirkstoffe vor allem ein Wirkstoff verwendet. Der Wirkstoff heißt Imidacloprid und wird gegen die mehlige Apfelblattlaus eingesetzt. Die anderen beiden Mittel werden im Apfelanbau eigentlich nicht mehr verwendet.
Im Weinbau wird der Wirkstoff Thiamethoxam verwendet und hier vor allem gegen Zikaden eingesetzt. Auch hier ist maximal eine Behandlung pro Jahr in der Nachblüte zugelassen.
Der dritte Wirkstoff, das Clothianidin, ist im Weinbau nicht erlaubt und wird im Apfelanbau in der Praxis schon seit zehn Jahren nicht mehr verwendet!
MS: Und ab jetzt sind diese Mittel verboten?
Wiedmer: Ab dem Zeitpunkt, an dem die Wirkstoffe die Zulassung verloren haben, gibt es eine Aufbrauchfrist, die meistens einige wenige Monate andauert. Danach sind diese Wirkstoffe für eine Anwendung im Freiland verboten.
MS: Insofern betrifft es also doch unsere Südtiroler Landwirte?
Wiedmer: Es betrifft unsere Landwirte. Die Auswirkungen sind aber nicht so groß, weil mit diesen Wirkstoffen nur mehr eine Anwendung pro Jahr möglich war.
MS: Gibt es Alternativen, auf die die Landwirte nach dem Verbot dieser Mittel zurückgreifen können?
Wiedmer: Es gibt Alternativen. In der EU wurde erst in den letzten Wochen ein
Wirkstoff für die Blattlausbekämpfung zugelassen. Dementsprechend hat der Bauer in Zukunft die Möglichkeit, auf einen anderen Wirkstoff auszuweichen. Die Bekämpfung der mehligen Apfelblattlaus ist für heuer aber schon abgeschlossen.
MS: Wie sieht die gesetzliche Grundlage im Pflanzenschutz für Südtirol aus? Wie haben sich die gesetzlichen Richtlinien in den
vergangenen Jahren verändert?
Wiedmer: Grundsätzlich ist es so, dass die EU die Zulassungen oder die Verbote für
Pflanzenschutzmittelwirkstoffe in der Landwirtschaft regelt. Nach erfolgter Zulassung auf EU-Ebene kann in unserem Fall Italien entscheiden, ob der Wirkstoff auch auf dem Staatsgebiet zugelassen wird. Generell gibt es bei der Zulassung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen laufend sehr viele Veränderungen. Wirkstoffe fallen weg und neue kommen dazu. Es ist mit einem bestimmten Aufwand für alle Beteiligten verbunden, die entsprechenden Informationen zeitnah zu erhalten und umzusetzen.
MS: Wie reagieren die Bauern, die jedes Jahr gegen dieselben Pflanzenschädlinge kämpfen und vom Beratungsring auf die neuen, noch nicht jahrelang erprobten Mittel aufmerksam gemacht werden?
Es ist so, dass wir in der Beratung versuchen, den Landwirten immer die wichtigsten Informationen weiterzugeben. Generell werden neue Mittel vor ihrer eigentlichen Zulassung im Versuchszentrum Laimburg oder in anderen Versuchsanstalten jahrelang getestet und untersucht. Wir können auf diese Infos zurückgreifen und dem Landwirt die Charakteristiken des neuen Produkts vermitteln. Natürlich ist der Landwirt gefordert sich kontinuierlich weiterzubilden, ähnlich wie es in anderen Berufssparten notwendig ist.
Zusätzlich haben wir die Möglichkeit uns direkt bei der Pflanzenschutzmittelfirma, die das Mittel herstellt, zu informieren. Weiters stehen wir im Austausch mit ausländischen Beratern, die möglicherweise schon Erfahrung mit dem neuen Wirkstoff gemacht haben und weitere Hintergrundinformationen zur Anwendung geben können.