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  3. „Von einer heilen Tierwelt kann auch in Südtirol nicht gesprochen werden“

„Von einer heilen Tierwelt kann auch in Südtirol nicht gesprochen werden“

Lesezeit: 2 min

Im Sommer 2021 von Philipp Rossi

Julia Unterberger ist Rechtsanwältin in Meran und seit 2018 Vorsitzende der Autonomiegruppe im Senat.
Julia Unterberger ist Rechtsanwältin in Meran und seit 2018 Vorsitzende der Autonomiegruppe im Senat.

Meraner Stadtanzeiger: Warum ist eine ausdrückliche Verankerung des Umwelt- und Tierschutzes in der Verfassung notwendig?
Julia Unterberger:
Die Verfassung ist das Grundgerüst der Rechtsordnung. In ihr sind die wichtigsten Grundsätze enthalten, die das Zusammenleben einer Gesellschaft regeln. Alle anderen Gesetze müssen sich an diese Grundsätze halten, sonst sind sie verfassungswidrig. Daher ist es wichtig, dass auch der Tierschutz als Staatsziel enthalten ist.

MS: Gemäß dem vom Senat angenommenen Gesetzesentwurf soll das Staatsgesetz „die Art und Weise und die Form des Tierschutzes“ regeln. Gleichzeitig soll die ebenfalls beschlossene Schutzklausel den Erhalt der im Autonomiestatut festgelegten Landeskompetenzen gewährleisten. Wie wirken sich diese Bestimmungen konkret auf die Südtiroler Autonomie aus?
Julia Unterberger:
Südtirol hat primäre Gesetzgebungskompetenz in der Landwirtschaft und in Bezug auf die Jagd. Das wird auch so bleiben. Für den Tierschutz generell ist mit dieser ausdrücklichen Zuweisung hingegen der Staat zuständig. Sollte es zu Kompetenzkonflikten kommen, muss der Verfassungsgerichtshof entscheiden. Jedenfalls wäre für uns die erste Fassung der Verfassungsnovellierung, wonach der Tierschutz ein reines Verfassungsprinzip ist (ohne Hinweis auf die Staatskompetenz), besser gewesen.

MS: Wie beurteilen Sie den gegenwärtigen Stand des Umwelt- und Tierschutzes in Südtirol, auch angesichts der derzeitigen Debatte über die Entnahme von Wölfen und Bären?
Julia Unterberger:
Der Tierschutz zielt darauf ab, das einzelne Tier vor unnötigen Leiden zu schützen. Dieses Prinzip ist nicht mit der Massentierhaltung und den Qualen, denen Nutztiere ausgesetzt sind, vereinbar. Auch bestimmte Praktiken, wie Kükenschreddern, Verstümmelungen ohne Betäubung, Tiertransporte über längere Strecken, gehören verboten. Kurzum, meines Erachtens ist der Tierschutz in ganz Europa und natürlich auch in Italien unzureichend. In Südtirol haben wir zwar keine Massentierhaltung, aber von einer heilen Tierwelt kann auch hier nicht gesprochen werden. Bestimmte Praktiken, wie Anbindehaltung oder ausschließliche Haltung im Stall, sind auch bei uns nicht selten. Das Südtiroler Tierschutzgesetz müsste dringend überarbeitet werden. Die Problematik von Bär und Wolf hat weniger mit Tierschutz als vielmehr mit Artenschutz zu tun. Obwohl Bär und Wolf nicht mehr vom Aussterben bedroht sind, werden sie von der europäischen, sogenannten Habitat-Richtlinie streng geschützt. Ich finde, dass die Wiederansiedelung von Bären und vor allem von Wölfen mit unserer Almwirtschaft nicht vereinbar ist. Natürlich sind die hilflosen Nutztiere die leichtere Beute als Wildtiere und die Wölfe sind intelligent und verstehen, dass sie bei ihrem Beutezug keiner Gefahr ausgesetzt sind. So etwas hat mit natürlicher Auslese nichts zu tun. Die Landwirte sollten berechtigt sein, ihre Herde zu schützen und problematische Wölfe auch zu entnehmen. Es widerspricht einem natürlichen Gleichgewicht, dass der Wolf keinen Feind haben soll.

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Ausgabe 16/2021
Meraner Stadtanzeiger 16/2021
Do, 05. Aug 2021

  • Editorial 16/2021
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  • Umwelt- und Tierschutz in der Verfassung
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  • Für Einheimische und andere nette Menschen
  • Lange blühende Nelken an unterschiedlichen Standorten
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  • „Von einer heilen Tierwelt kann auch in Südtirol nicht gesprochen werden“
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