Landschaftspflegebeiträge: bis 30. April ansuchen

06. Februar 2023

Landschaftspflege: Verfahren digitalisiert, bis 30. April ansuchen

 

Die Ansuchen um Landschaftspflegebeiträge erfolgen ab 1. Februar 2023 über das Bürgerportal myCIVIS. Landesrätin Hochgruber Kuenzer: "Unterstützung für all jene, die die Kulturlandschaft pflegen".

 

Ab 1. Februar 2023 kann um Förderung im Bereich der Landschaftspflege ausschließlich über den entsprechenden Online-Dienst im Bürgerportal myCIVIS angesucht werden. "Die Digitalisierung dieses Verwaltungsverfahrens ist eine große Herausforderung", unterstrich Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer heute (30. Jänner) bei einer Pressekonferenz in Bozen: "Sie ermöglicht aber eine rationellere Abwicklung und kommt daher den Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung zugute."

Knapp 3 Millionen Euro an Landschaftspflegebeiträgen wurden für 2022 gewährt: 43 Prozent der Anfragen betreffen Holzzäune, 25 Prozent entfallen auf Schindeldächer, weitere 23 Prozent auf Trockenmauern. Für Vorhaben außerhalb der Schutzgebiete wird 2022 eine Fördersumme von rund 2,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, während für Vorhaben innerhalb der Schutzgebiete rund 500.000 Euro vorgesehen wurden. Insgesamt 659 Anträge um Förderung sind 2022 eingegangen und bearbeitet worden. "Diese Zahlen belegen, dass dem Landschaftspflegeprogramm der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung weiterhin eine große Bedeutung zukommt und reges Interesse an diesen Beiträgen besteht", betonte Kuenzer.

Investition in Landschaftsbild und Sicherheit

Gewährt werden Beiträge für die Erhaltung und Aufwertung traditioneller Kulturlandschaften. "Bei den förderfähigen Vorhaben handelt es sich um Elemente der Kulturlandschaft, die ohne Förderung seitens der öffentlichen Hand verloren gehen würden", gab die Landesrätin zu Bedenken. Dazu gehören verschiedene Typen von Schindeldächern, traditionelle Holzzäune und ökologisch wertvolle Trockenmauern. Auch die ordentliche Instandhaltung von naturbelassenen Waalen sowie innerhalb von Schutzgebieten die ordentliche Instandhaltung der Zufahrts- und Wanderwege werden gefördert.

"Traditionelle Elemente tragen zu einem vielfältigen und einzigartigen Landschaftsbild bei. Sie sind aber nicht nur schön anzusehen, sondern – wie im Falle der Trockenmauern im steilen Gelände – auch wesentlich für die Sicherheit", führte die Landesrätin aus. "Wer in die Erhaltung und Verbesserung des traditionellen Landschaftsbildes investiert – und dazu besteht keine Verpflichtung – soll daher auch weiterhin unterstützt werden."

Neuigkeit 2023: Die Digitalisierung

Wie Horand Ingo Maier, Direktor des Verwaltungsamts für Raum und Landschaft, betonte, existiert die Beitragsschiene für Landschaftspflege bereits seit den 1970ern, also seit rund einem halben Jahrhundert. In periodischen Abständen und so auch 2022 erfolgte eine grundlegende Überarbeitung der Förderkriterien für die Landschaftspflegebeiträge, die im Februar 2022 von der Landesregierung genehmigt wurden. "Die Richtlinien sind vereinfacht und bürgerfreundlicher konzipiert worden, so dass sie für die Antragstellenden ein Leitfaden sein können", erklärte Maier. Zudem seien sie in Hinsicht auf die digitale Rechnungslegung ergänzt und die Beitragssätze inner- und außerhalb von Schutzgebieten einander angepasst worden.

Mit der Digitalisierung des Vergabeverfahrens für die Landschaftspflegebeiträge gibt es nun 2023 eine weitere Neuheit. Barbara Brugger vom Verwaltungsamt für Raum und Landschaft erklärte die einzelnen Schritte des digitalen Ansuchens. "Der Dienst in myCIVIS wird am 1. Februar freigeschaltet. Dann haben Interessierte drei Monate lang, bis 30. April 2023, Zeit, die Förderansuchen für Vorhaben beziehungsweise Objekte sowohl inner- als auch außerhalb von Schutzgebieten einzureichen", betonte Brugger. In jedem Fall müsse das Ansuchen aber vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden. Notwendig ist dafür eine digitale Identität (SPID oder elektronischer Personalausweis CIE). Landwirtschaftliche Einzelunternehmer müssen als juridische Person auf den Dienst zugreifen, nicht als Privatperson.

Die Digitalisierung des Dienstes erfolgte in Zusammenarbeit mit der Landesabteilung Informatik und der Südtiroler Informatik AG (SIAG) sowie mit dem Landesamt für Natur und dem Landesamt für den Nationalpark Stilfserjoch.


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