Landesregierung: Zwei Beschlüsse zur Gemeindenfinanzierung

22. April 2022

 

In zwei Beschlüssen hat sich die Landesregierung kürzlich mit der Gemeindenfinanzierung befasst: Sie betreffen zum einen Bauvorhaben bei Schulgebäuden, zum anderen die Obdachlosendienste.

Mit zwei Beschlüssen zur Gemeindenfinanzierung hat sich die Landesregierung am vergangenen Dienstag, 12. April, befasst. Wie Landeshautmann Arno Kompatscher in der anschließenden Pressekonferenz berichtete, hat die Regierung zum einen insgesamt 14 Millionen Euro für Bauvorhaben im Bildungswesen zweckgebunden, davon neun im Finanzjahr 2022 und weitere fünf im Finanzjahr 2023. "Vorgesehen sind Investitionen in Umbauten, Erweiterungen und Sanierungen von Kindergärten, Grund- und Mittelschulen in 14 Südtiroler Gemeinden", berichtete Arno Kompatscher: "Zusätzlich enthält dieser Beschluss aber auch die Investition in ein größeres Projekt, nämlich eines neuen übergemeindlichen Schulkomplexes der Gemeinden Bozen und Leifers in St. Jakob in Leifers." 

Die Mittel stammen aus dem "neuen Investitionsfonds", dessen gesetzliche Basis im Jahr 2021 eingeführt und mit Zusatzabkommen zu Gemeindenfinanzierung Ende des Jahres 2021 geregelt wurde. Ein Teil dieses Fonds wird den Gemeinden auf deren Antrag hin zur Verfügung gestellt – und zwar für besondere Kategorien von öffentlichen Bauvorhaben, die mit Aufruf zur Einreichung von Projekten ausgesucht werden. Wie Landeshauptmann Kompatscher erklärte, handelt es sich dabei um Kofinanzierungen seitens des Landes, wobei je nach Art des Projektes die Gemeinden einen verschiedenen Prozentsatz der Kosten selbst tragen.

Führungskosten für Obdachlosendienste

Als zweiten Beschluss zur Gemeindenfinanzierung nannte der Landeshauptmann die Finanzierung der effektiven Kosten für die Unterbringung und weiterer Leistungen zugunsten von Obdachlosen. Wie Kompatscher mitteilte, hat diesbezüglich - im Rahmen der für das Jahr 2022 zustehenden Mittel für laufende Zuweisungen an die Gemeinden und Bezirksgemeinschaften - eine Umverteilung zwischen den Körperschaften aufgrund der oben genannten Kosten in der Höhe von 2,9 Millionen Euro stattgefunden, wobei Bozen davon knapp 2,6 Millionen Euro erhält.

 


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