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Darf mich mein Arbeitgeber dazu zwingen, mich gegen Corona impfen zu lassen?

Lesezeit: 3 min

Im Winter 2021 von Philipp Rossi


Seit einigen Wochen werden nun auf der ganzen Welt die ersten Corona-Impfungen verabreicht. In Südtirol, einem Land, in dem die Anzahl der Impfgegner überdurchschnittlich hoch ist, ist nicht jeder dazu bereit, sich ohne weiteres impfen zu lassen. Und so stellt sich immer mehr die Frage, ob denn der Arbeitgeber rechtlich dazu in der Lage sei, die eigenen Angestellten zur Impfung zu verpflichten?

Was sagt die Verfassung?

Artikel 32, Absatz 2 der Italienischen Verfassung legt ausdrücklich fest, dass niemand zu einer bestimmten medizinischen Behandlung gezwungen werden darf, außer durch eine gesetzliche Bestimmung. Die Verfassung legt damit das Recht auf Selbstbestimmung der Bürger in den Mittelpunkt. Für eine allgemeine Impfpflicht, wie sie etwa in Bezug auf andere Krankheiten bereits existiert, wäre folglich ein ausdrückliches Staatsgesetz erforderlich, dessen Verabschiedung jedoch derzeit als eher unwahrscheinlich gilt.

Und was sagt das Arbeitsrecht?

Für Arbeitnehmer, insbesondere für jene in besonders risikogefährdeten Branchen, gelten allerdings besondere Bestimmungen. Art. 2087 des Zivilgesetzbuches sieht vor, dass der Unternehmer (d.h. der Arbeitgeber) dazu verpflichtet ist, „beim Betrieb des Unternehmens die Maßnahmen zu treffen, die je nach der besonderen Art der Arbeit, nach der Erfahrung und dem Stand der Technik zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit und der geistigen Persönlichkeit der Arbeitnehmer notwendig sind“. Diese Bestimmung, die auch auf öffentliche Bedienstete Anwendung findet, muss in Verbindung mit dem Umstand, dass die Covid-19-Erkrankung des Arbeitnehmers durch das Gesetzesdekret Nr. 18/2020 als Arbeitsunfall eingestuft worden ist, gelesen werden.

Der Einheitstext zum Arbeitsschutz (Gesetzesvertretendes Dekret Nr. 81/2008) legt zudem bei Art. 279 für den Fall, dass die Arbeitnehmer sog. „biologischen Arbeitsstoffen“ ausgesetzt sind – das Coronavirus kann insbesondere in Anbetracht der genannten Einstufung als Arbeitsunfall in diese Kategorie fallen – fest, dass der Arbeitgeber den Angestellten wirksame Impfungen zur Verfügung stellen muss.

Besteht nun eine rechtliche Verpflichtung oder nicht?

Ja und nein. Die bestehende Rechtslage ist leider nicht eindeutig, auch zumal die herangezogenen Bestimmungen in erster Linie nicht zur Bekämpfung einer weltweiten Pandemie erlassen worden sind. Selbst prominente Arbeitsrechtler vertreten in diesem Punkt unterschiedliche Ansichten: Während einige die Pflicht des Arbeitgebers, die Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten, unterstreichen – und zwar auch gegenüber Dritten, die sich in den betroffenen Räumlichkeiten befinden (man denke an dieser Stelle etwa an die Patienten eines Pflegeheimes) –,    pochen andere darauf, dass gemäß Art. 32 der Verfassung ausschließlich ein Gesetz, und nicht etwa eine Anordnung des Arbeitgebers gemäß Art. 2087 Z.G.B., den Arbeitnehmer dazu verhalten darf, sich eine Corona-Impfdosis verabreichen zu lassen. Eine Impfpflicht gilt jedoch angesichts der größeren Aussetzung gegenüber Risikogruppen am ehesten für das medizinische Personal als denkbar und v.a. rechtlich vertretbar.

Was passiert, wenn ich mich nicht impfen lasse?

Angenommen, es bestünde tatsächlich eine Impfpflicht für Arbeitnehmer, könnten auf Impfgegner bestimmte Folgen zukommen. In erster Linie müsste der Arbeitgeber versuchen, den betroffenen Mitarbeiter in einen Arbeitsbereich zu versetzen, in dem sich eine Ansteckung am ehesten vermeiden lässt. In Zeiten der fortschreitenden Digitalisierung wäre auch eine Homeoffice-Pflicht denkbar. Eine Entlassung aus objektiv gerechtfertigtem Grund wäre nur als ultima ratio vorstellbar, mit potenziellen Konflikten verbunden und jedenfalls wegen des derzeit geltenden Corona-Kündigungsstopps nicht umsetzbar.

Eine mögliche Lösung

Da – wie bereits erwähnt – das geltende Arbeitsrecht nicht für den Zweck einer globalen Pandemie erlassen worden ist, wäre es eher angebracht, dass das Parlament ein spezielles Gesetz erließe, das eine etwaige Impfpflicht begründet und festlegt, für welche Berufsgruppen eine solche gilt. Ein solches würde nämlich die bestehenden rechtlichen Unsicherheiten beseitigen und potentielle Konflikte vermeiden, ein Umstand, der mit Sicherheit im Interesse sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer liegt.

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Ausgabe 2/2021
Meraner Stadtanzeiger 2/2021
Do, 21. Jan 2021

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