Mediation - den Rechtsstreit vermeiden
Im Sommer 2013 von Dr. Silvia Paler
Durch die enorme Überlastung der italienischen Gerichte sowie die überdurchschnittliche Dauer der anhängigen Gerichtsverfahren war der italienische Gesetzgeber – auch den europäischen Vorgaben entsprechend – in den letzten Jahren gezwungen, über alternative Streitbeilegungsmethoden nachzudenken, um die Gerichte dadurch zu entlasten.
Dies hat dazu geführt, dass im Jahre 2010 das Institut der Mediation gesetzlich verankert wurde (G.v.D. 28/2010), wobei die Mediation in den Bereichen Kondominium, Realrechte, Erbschaften, Teilungen, Miet- und Leihverträge, Betriebspacht, Schadenersatz bei Verkehrsunfällen, Arzthaftung, Presseverleumdung sowie Versicherungs-, Bank- und Finanzverträge als verpflichtend eingeführt wurde. Die Mediation wurde somit in den genannten Rechtsbereichen eine notwendige Voraussetzung für die Einleitung eines zukünftigen Gerichtsverfahrens. In allen übrigen Bereichen konnte sie hingegen auf freiwilliger Basis von den Parteien zur Vermeidung eines Rechtsstreites vor Gericht angestrengt werden.
Vor allem der obligatorische Charakter der Mediation hat unmittelbar nach dessen Einführung zu erheblichen und äußerst animierten Diskussionen geführt, vor allem weil die interessierten Berufsgruppen und Rechtsanwender argumentierten, dass dadurch das in der italienischen Verfassung verankerte Recht eines ungehinderten Zugangs zur Gerichtsbarkeit beschnitten würde und die Durchführung der Mediation nicht die erwünschten Erfolge erzielte.
Das Urteil Nr. 272/2012 des italienischen Verfassungsgerichtshofes brachte die verpflichtende Mediation dann tatsächlich zu Fall, allerdings lediglich aus formalen Gründen, nachdem die italienische Regierung in der Umsetzung der Vorgaben durch das Parlament ihre Kompetenzen, laut Verfassungsgerichtshof, überschritten hatte.