Wochenblatt Meran
  • Meraner Stadtanzeiger Wochenblatt
  • News
  • Magazin
    • Editorial
    • Der Stieglitz
    • Titelthema
    • merk-würdig
    • So gesehen
    • Wandern in Südtirol
    • Botanischer Spaziergang
    • Aufgelesen
    • Ausländer in Meran
    • Chronik
    • Der Sterngucker
    • Erlesenes
    • Gesundheit
    • Historisches
    • Interview
    • Kolumne
    • Kultur
    • Meraner Informiert
    • Porträt
    • Ratgeber
    • Wirtschaft
    • Worte über Worte
    • Worte zum Nachdenken
  • Service
    • Ausgabenarchiv
    • Blätterarchiv
    • Kleinanzeigen
    • Gesundheit
      • Apotheken Meran
      • Ärzte Meran
    • Kirchen / Gottesdienste
    • Reiseleiter für Meran
    • Wetter für Meran
    • Verkehrsbericht Meran
  • Info
    • Termine
    • Preise / Mediendaten
    • Team
    • Kontakt
  1. meraner.eu 
  2. Ratgeber  
  3. Neue Regeln für Elektro-Roller

Neue Regeln für Elektro-Roller

Lesezeit: 2 min

Im Herbst 2022 von Ra. Christine Ladurner


Prinzipiell sind E-Roller nur dort erlaubt, wo auch Fahrräder zugelassen sind und sie müssen sich dementsprechend verhalten. Außerhalb der Ortschaften darf man mit einem E-Roller nur auf Radwegen und nicht auf der Straße fahren. Auf Gehsteigen ist das Fahren eines Elektrorollers verboten. Das Mindestalter für die Nutzung beträgt 14 Jahre, wobei bis zur Volljährigkeit die Helmpflicht gilt.

Technische Anforderungen und allgemeine Vorschriften wurden bereits mit Gesetz Nr. 160/2019 festgelegt und nun mit Dekret des Ministeriums für Infrastruktur und Mobilität von August 2022 spezifiziert. In der Folge einige der wichtigsten Regeln:

  • Der Roller muss ein CE-Zeichen, gemäß Richtlinie 2006/42/CE, haben.
  • Die Motorleistung darf 0,50 KW nicht überschreiten und es muss sich um einen Elektromotor handeln.
  • Der E-Roller darf keinen Sitz haben.
  • Der Roller muss mit einer Klingel ausgestattet sein, welche auf mindestens 30 m Distanz hörbar ist.
  • Während der Nachtstunden sowie generell bei schlechter Sicht müssen vorne ein fixes weißes/gelbes Licht und hinten ein fixes rotes Licht sowie rote Rückstrahler benutzt werden.
  • Der Roller muss mit einem Geschwindigkeitsregler ausgestattet sein, mit welchem sich die Geschwindigkeit auf 6 km/h für Fußgängerzonen, sofern dort das Radfahren erlaubt ist, und 20 km/h für Straßen und Radwege begrenzen lässt.
  • Elektro-Roller, die nach dem 30.09.2022 hergestellt werden, müssen über Bremsen für beide Räder verfügen sowie über elektrische Richtungsanzeiger („Blinker“). Für Elektro-Roller, welche vor diesem Datum hergestellt wurden, gilt die Pflicht, diese innerhalb 01.01.2024 an die neuen Normen anzupassen.
  • Es ist verboten, andere Personen, Gegenstände oder Tiere mitzuführen.

Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen sind Strafen im Ausmaß von 50 bis 400 Euro vorgesehen. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die technischen Vorschriften wird der Elektro-Roller eingezogen. Zudem sollte auch bedacht werden, dass die Nicht-Einhaltung dieser Vorschriften, im Falle eines Unfalles, Konsequenzen zivilrechtlicher und strafrechtlicher Natur mit sich bringen kann.

Weiterlesen?

Sie haben der Cookie-Nutzung nicht zugestimmt. Das ist natürlich in Ordnung. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass wir auf die - auch noch so spärlichen - Werbeeinnahmen angewiesen sind, um den Betrieb der Website aufrecht zu erhalten. Falls sie den vollen Inhalt sehen möchten, können sie hier der erweiterten Cookie-Nutzung und somit den Werbeeinblendungen zustimmen und uns so ermöglichen, Werbung von Drittanbietern einzublenden. Danke.

Werbung

Mortec ToreMeraner Stadtanzeiger Online-Werbung
Ausgabe 19/2022
Meraner Stadtanzeiger 19/2022
Do, 13. Okt 2022

  • Editorial 19/2022
  • Meraner Stadtregierung und Ost-West-Club
  • Ein Grund zum Feiern
  • Aus der Informationsflut gute Nachrichten fischen
  • Die guten Nachrichten der letzten Woche
  • Die Nelke - „Blume des Zeus“
  • 30 Jahre Kulturverein Muspilli (1992-2022)
  • Weiterentwicklung auf Meran 2000: nicht größer, sondern besser!
  • Neue Regeln für Elektro-Roller
  • Kuens – Gfeis – Longfall
  • Letzter Aufruf für den Fassadenbonus

PDF-Download 19/2022
Meraner Stadtanzeiger
Meraner Medien GmbH
Romstraße 65
39012 Meran
MwSt. 02 635 820 216

Tel. & Fax 0473 234 505
Handy 333 4545 775
P.IVA 02 635 820 216

Bankverbindung:
Südtiroler Volksbank: IT94 O 05856 58590 0405 7122 3610
Südtiroler Sparkasse: IT85 P 06045 58596 0000 0502 0574

  • Impressum
  • Cookies
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • powered by dp