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Vererben will geplant sein, erben aber auch

Lesezeit: 1 min

Im Frühling 2022 von Christine Ladurner


Ein Verwandter oder ein Freund verstirbt und Sie werden als gesetzlicher oder testamentarischer Erbe seines Nachlasses berufen. Was tun?

Falls Sie die verstorbene Person nicht gut kannten, ist es ratsam, dass Sie vor der Annahme der Erbschaft prüfen, ob der Nachlass für Sie tatsächlich einen Vermögensvorteil bringt. Nach italienischem Recht tritt der Erbe in sämtliche aktiven sowie passiven Rechtsbeziehungen des Erblassers ein. Dies bedeutet, dass der Erbe auch die Schulden des Erblassers zu tragen hat, und dies nicht nur mit dem Vermögen der verstorbenen Person, sondern auch mit seinem eigenen Vermögen.

Um sich vor einem überschuldeten Nachlass zu schützen, gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Der Erbe kann die Erbschaft unter dem Vorbehalt der Inventarerrichtung annehmen. Dies wirkt dahingehend, dass das Vermögen des Verstorbenen von jenem des Erben gesondert betrachtet wird.

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Ausgabe 7/2022
Meraner Stadtanzeiger 7/2022
Do, 14. Apr 2022

  • Editorial 07/2022
  • Exekutive am Verblöden
  • Mary de Rachewiltz
  • Wird es bald Frieden, Freude, Eierkuchen geben?
  • Plastikteller und ein Parkplatz
  • Der Nordische Mannsschild
  • Neue Techniken bei Hornhauterkrankungen
  • Vererben will geplant sein, erben aber auch
  • Castelfeder – Montan – Pinzon
  • Einmal volltanken bitte

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