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Verfassungsreferendum

Ist ein kleineres Parlament ein effizienteres Parlament?

Lesezeit: 3 min

Im Herbst 2020 von Philipp Rossi


Am 20. und 21. September wählen wir nicht nur den neuen Bürgermeister und den neuen Gemeinderat, sondern wir stimmen auch über die Verkleinerung des Parlaments ab. Durch das sogenannte Verfassungsreferendum können alle Wahlberechtigten Italiens darüber entscheiden, ob sich die Abgeordnetenkammer in Zukunft aus 400 statt bisher 630 und der Senat aus 200 statt bisher 315 gewählten Volksvertretern zusammensetzen sollen.

 

Worum geht es?

Das Parlament hat bereits 2019 das Verfassungsgesetz angenommen, welches die Artikel 56, Absatz 2 sowie 57, Absatz 2 der Italienischen Verfassung abändert, welche die Anzahl der Mitglieder der Abgeordnetenkammer und des Senats festlegen. Da aber das Gesetz bei der zweiten Lesung im Senat nicht mit der Zweidrittelmehrheit verabschiedet worden ist, ist es nicht sofort in Kraft getreten. Artikel 138 der Verfassung sieht für diesen Fall vor, dass 500.000 Wahlberechtigte, fünf Regionalräte oder ein Fünftel der Mitglieder einer der beiden Kammer eine Volksabstimmung über die beschlossene Verfassungsänderung beantragen können. Die Wahl hätte eigentlich bereits im vergangenen Frühjahr stattfinden sollen, wurde aber coronabedingt auf den Herbst verschoben.

Wer beim Referendum mit „Ja“ abstimmt, ist mit der Verringerung der Anzahl der Parlamentarier einverstanden, wer das „Nein“ ankreuzt, lehnt diese ab. Für die Abstimmung ist kein Teilnahmequorum vorgesehen, d.h. das Ergebnis ist unabhängig von der Anzahl an Wählern, die sich am 20. und 21. September ins Wahllokal begeben, gültig und rechtlich bindend. Die Neuerung tritt freilich nicht sofort, sondern erst in der nächsten Gesetzgebungsperiode, die – außer es kommt zu vorgezogenen Neuwahlen – im Frühjahr 2023 beginnt.

 

Was bedeutet dies für Südtirol?

Sollte am 20. und 21. September das „Ja“ überwiegen, werden alle Regionen Italiens künftig weniger Volksvertreter ins Parlament entsenden. Die Region Trentino-Südtirol verfügt derzeit über elf Kammerabgeordnete und sieben Senatoren – deren genaue Verteilung zwischen den beiden Autonomen Provinzen ist nicht punktgenau festgelegt. Sollte die Reform in Kraft treten, wären es nur mehr sieben Kammerabgeordnete und sechs Senatoren. In absoluten Zahlen handelt es sich zwar um einen Rückgang, verhältnismäßig wäre Trentino-Südtirol jedoch mehr repräsentiert als derzeit, zumal ja alle Regionen auf einige Parlamentarier weniger zählen müssten.

 

Was spricht dafür?

Mit 945 gewählten Volksvertretern auf staatlicher Ebene zählt Italien zu den Spitzenreitern im europaweiten Vergleich. In Frankreich sind es etwa 925, in Deutschland „nur“ 778. Die Befürworter der Reform erhoffen sich in erster Linie eine Senkung der Kosten der Politik – ein leidiges Thema in Italien. Schätzungen zufolge könnten durch die Verringerung der Anzahl der Parlamentarier bis zu 500 Millionen Euro je Gesetzgebungsperiode gespart werden. Gleichzeitig könnten weniger Abgeordnete und Senatoren – so die Befürworter – rascher und effizienter handeln. Und schließlich soll diese Reform ein erster Schritt sein, auf den weitere Maßnahmen folgen sollen, mit dem Ziel, die Effizienz des Parlaments zu steigern.

 

Und was spricht dagegen?

Kritiker warnen davor, dass ein kleineres Parlament nicht die ausreichende Repräsentation der verschiedenen Landesteile und politischen Minderheiten garantieren würde. Sollte die Reform in Kraft treten, würde jeder Kammerabgeordnete statt bisher 96.006 in Zukunft 151.210 Wähler vertreten. Dies wäre EU-weit das höchste Verhältnis zwischen Bürgern und Volksvertretern. Gleichzeitig ist es fraglich, ob weniger Parlamentarier tatsächlich effizienter arbeiten würden, denn die parlamentarischen Abläufe hängen nicht unbedingt von der Anzahl der Kammerabgeordneten und Senatoren ab, sondern von den Vorgaben, die in der Verfassung und in den Geschäftsordnungen der Kammern enthalten sind. Vielmehr wäre es daher erforderlich, bestimmte institutionelle „Spielregeln“, etwa das perfekte Zweikammersystem, neu zu denken. Was schließlich die vielmals genannte Senkung der Kosten der Politik betrifft, handelt es sich den Berechnungen des renommierten Volkswirtschaftlers Carlo Cottarelli zufolge um eine jährliche Ersparnis in Höhe von nicht einmal 0,01% des italienischen Haushaltes. Kritiker bezweifeln daher, dass solche Zahlen eine so massive Beschneidung der Volksvertretung rechtfertigen. Vielmehr bräuchte Italien eine Verfassungsreform, die das gesamte verfassungsrechtlich-institutionelle Gefüge betrachtet und einen echten Wandel im System mit sich bringt. Und dazu gehört auch, aber nicht ausschließlich eine Überdenkung der Anzahl der Parlamentarier.

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Ausgabe 18/2020
Meraner Stadtanzeiger 18/2020
Do, 17. Sep 2020

  • Editorial 18/2020
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  • Herzblattlilien oder Funkien sind dekorative Blattschmuckpflanzen
  • „Nomen est omen“
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  • Den Menschen als Ganzes betrachten
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  • Verfassungsreferendum
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