Der Passeirer Schildhöfeweg
Im Frühling 2014 von Margareth Bernard
- Höhenunterschied:
- ca: 230 m
- Gehzeit: 2:00 Stunden
- Beste Zeit: Frühjahr bis Winter
Anfahrt: Von Meran mit dem Bus oder Auto ins Passeiertal bis Saltaus; Parkplätze an der Talstation der Hirzer Seilbahn.
Wegverlauf: In Saltaus (490 m) – hier befindet sich der Schildhof Saltaus – folgen wir bei der Feuerwehrhalle (in der Nähe der Kirche) dem Saltnerweg kurz bergwärts, bis rechts der Wiesenweg mit der weiß-grünen Markierung abbiegt. Bald erreichen wir den Schildhof Haupold, wo der Weg etwas oberhalb in den Wald mündet und uns weiter bergauf führt. Auf einer Höfezufahrt und dann wieder auf einem Wald- und Wiesensteig gelangen wir hinunter zum Schildhof Granstein. Etwas unterhalb davon überqueren wir die Talstraße und kehren auf dem Radweg entlang der Passer zurück nach Saltaus.
Orientierung und Schwierigkeiten: Es ist eine leichte und problemlose Rundwanderung. Der Weg ist mit weiß-grünen Schildern markiert.
Beste Zeit: Die Wanderung ist das ganze Jahr über möglich, vorausgesetzt der Weg ist schneefrei.
Besonderheiten: Der Weg beginnt am unübersehbaren Schildhof (und Hotel) Saltaus. Dieser gilt als der älteste im Tal und diente bereits im 13. Jahrhundert als Zollstation der Grafen von Tirol. Der Rundweg führt noch an den zwei Schildhöfen Haupold und Granstein vorbei. Verschiedene Stationen informieren über Besonderheiten der Schildhöfe und über interessante Themen. Sieben Herren aus dem Passeiertal wurden 1317 mit besonderen, adelsgleichen Rechten ausgestattet und bekleideten höhere Ämter beim Zoll, bei Gericht und in der Verwaltung. Ihre besondere Stellung betonten sie auch mit der besonderen Bauweise ihrer Ansitze, den Schildhöfen. Im 17. Jahrhundert kamen vier weitere Personen in den Genuss besonderer Privilegien. Als Gegenleistung mussten die elf Schildhöfler bewaffneten Kriegsdienst leisten, waren dafür aber von jeglichen Steuern und Abgaben befreit. Sie hatten Jagd- und Fischereirechte wie Adelige und führten ein Siegel für Urkunden. Mit der Verlegung der Tiroler Landesregierung von Schloss Tirol nach Innsbruck sank zwar die Bedeutung der Schildhofherren, aber die Sonderrechte blieben bestehen, auch als die Höfe an gewöhnliche Bauern übergingen. Erst durch eine Verordnung Kaiser Josef II. im 18. Jahrhundert erloschen die Sonderrechte, nur das Fischereirecht ist bis heute geblieben sowie das Recht, sich an hohen Festtagen mit Schild und Hellebarde zu wappnen.