Antrag um Sommerpraktikum nur mehr online
Im Frühling 2017 von Dr. Egon Gerhard Schenk
Das Ausbildungs- und Orientierungspraktikum bietet allen, die zur Schule gehen oder studieren, die Möglichkeit, Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln. Bei diesen Praktika handelt es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis mit allen damit zusammenhängenden Verpflichtungen. Im Vordergrund des Sommerpraktikums steht nicht die Erbringung einer reinen Arbeitsleistung, sondern die Orientierung in der Arbeitswelt.
Wer kann ein Sommerpraktikum absolvieren?
Das Sommerpraktikum kann von Schülern und Studenten zwischen dem 1. Juni und dem 30. September absolviert werden. Universitätsstudenten können das Praktikum das ganze Jahr hindurch absolvieren. Zugelassen zu den Praktika sind außerdem alle Schüler und Studenten, welche die Schule oder die Universität vor nicht mehr als 12 Monaten abgeschlossen haben. Voraussetzung ist die Vollendung des 15. Lebensjahres.
Dauer des Sommerpraktikums
Das Praktikum hat eine Mindestdauer von 2 Wochen und eine Höchstdauer von 3 Monaten bei Schülern und 6 Monaten bei Universitätsstudenten. Die Gesamtdauer aller Praktika (auch bei mehreren Betrieben) darf 10 Monate nicht überschreiten.
Tutor
Die Tätigkeit wird von einem Tutor, den die Abteilung Arbeit der Autonomen Provinz Bozen ernennt, überprüft. Alle Maßnahmen, welche der Betrieb gegenüber dem Praktikanten vornimmt, müssen vorher dem Tutor mitgeteilt werden.
Versicherung
Der Betrieb muss den Praktikant gegen Unfälle beim INAIL versichern. Zusätzlich muss der Betrieb eine Haftpflichtversicherung für eine ordnungsgemäße Abdeckung der zivilrechtlichen Haftung gegenüber Dritten besitzen.
Höchstanzahl der Praktikanten
Betriebe mit bis zu 5 Arbeitnehmern dürfen 1 Praktikanten beschäftigen. Bei mehr als 5 und bis zu 19 Arbeitnehmern dürfen 2 Praktikanten eingestellt werden. Bei mehr als 19 Arbeitnehmern darf die Anzahl der Praktikanten nur mehr 10 % der Angestellten ausmachen.