Bargeldzahlungen über 999,99 € nur für Nicht-EU-Bürger
Lesezeit: 1 minIm Winter 2012 von Dr. Egon Gerhard Schenk
Die Enttäuschung ist riesengroß. Seit einiger Zeit spricht man schon über Erleichterungen im Bargeldverkehr für den Tourismus. Nun sind diese Erleichterungen zwar seit Freitag, den 2. März 2012 (Notverordnung Nr. 16 vom 2.3.2012) in Kraft, sie gelten jedoch nur für Nicht-EU-Bürger. In einer ersten Version der Notverordnung waren sogar die Dienstleister, sprich das Gastgewerbe, von den Erleichterungen ausgeschlossen. Im definitiven Text der Notverordnung wurde jedoch dieser absurde Fehler korrigiert.
Damit man jedoch von Nicht-EU-Bürgern Bargeldzahlungen über 999,99 € annehmen kann, sind unglaubliche Formvorschriften vorgesehen:
- Man muss vom Kunden den Pass kopieren oder sich eine Selbsterklärung geben lassen, aus der hervorgeht, dass der Kunde weder italienischer Staatsbürger, noch Bürger eines EU-Staates ist. Wird die Bestimmung wörtlich ausgelegt, müssten sogar beide Dokumente vorliegen.
- Das Bargeld muss am darauffolgenden Werktag auf ein Konto des Unternehmens eingelegt werden, wobei zusätzlich der Bank folgende Dokumente zu übergeben sind:
- Kopie des Passes oder der Selbsterklärung des Kunden;
- Kopie der Rechnung, der Steuerquittung oder des Kassenbeleges.
Bevor die neuen Bestimmungen in Kraft treten können muss der Unternehmer, auch telematisch, eine Erklärung an die Agentur der Einnahmen verschicken, dass er dem neuen System zustimmt (Artikel 3 Absatz 2 der Notverordnung). Die Modalitäten und die Termine für diese Mitteilung werden durch eine ministerielle Verordnung innerhalb 30 Tagen festgelegt. Es scheint daher, dass die neuen Bestimmungen, bis auf weiteres tote Buchstaben bleiben.