Bonus Renzi um 20 € erhöht
Im Sommer 2020 von Dr. Markus Schenk
Jetzt wird die Steuererleichterung für Arbeitnehmer von der Politik als Covid-19-Hilfe verkauft. In Wirklichkeit ist dieser neue Steuerfreibetrag bereits von der alten Regierung eingeführt worden, wo vom Corona-Virus noch nie die Rede war. Mitarbeiter, welche bisher bereits den Bonus Renzi erhalten haben, bekommen 20,00 € monatlich mehr als bisher. Neu ist, dass auch Einkommensbezieher zwischen 24.600,00 und 28.000,00 € den vollen Bonus von 100,00 € erhalten. Dies sind die Gewinner dieser Änderung. Bei Einkommen zwischen 28.000,00 € und 40.000,00 € sinkt der Bonus sukzessiv von 100,00 € auf null.
In der Praxis wurde der Bonus Renzi von 80,00 € auf 100,00 € angehoben und die Einkommensgrenzen von 24.600,00 € auf 40.000,00 € erhöht. Der Bonus-Renzi (bis zu einem Einkommen von € 28.000,00) wird weiterhin als Steuerguthaben anerkannt. Ab einem Einkommen von € 28.000,00 wird der Bonus-Renzi in einen Steuerfreibetrag umgewandelt.
Konkret heißt dies, dass für Einkommen im Jahr von über 28.000,00 der Freibetrag mit den anderen Freibeträgen wie
- Persönliche Freibeträge;
- Freibeträge für zu Lasten lebende Personen;
- Freibeträge für Arztspesen;
- Freibeträge für energetische Sanierung;
- Freibeträge für Wiedergewinnungsarbeiten;
- Freibeträge für Zinsen für das Hypothekardarlehen zum Ankauf der Erstwohnung
kumuliert wird und maximal die Bruttosteuer auf null reduziert.
Aufgrund dieser Neudefinition kann es durchaus vorkommen, dass der vorher anerkannte Bonus/Freibetrag im Folgejahr in der Steuererklärung wieder aberkannt wird.
Achtung: Der Arbeitgeber muss den Bonus/Freibetrag automatisch anerkennen. Der Arbeitnehmer muss den ausdrücklichen Verzicht in der Steuerfreibetragserklärung angeben.