Meraner Anzeiger
  • Meraner Stadtanzeiger
  • News
  • Magazin
    • Aufgelesen
    • Ausländer in Meran
    • Botanischer Spaziergang
    • Chronik
    • Der Sterngucker
    • Der Stieglitz
    • Editorial
    • Gesundheit
    • Historisches
    • Interview
    • Kolumne
    • Kultur
    • Meraner Informiert
    • merk-würdig
    • Mode
    • Passer Fritz
    • Porträt
    • Ratgeber
    • Sport
    • Titelthema
    • Wandern in Südtirol
    • Wirtschaft
    • Worte zum Nachdenken
  • Service
    • Gesundheit
      • Apotheken
      • Ärzte
    • Kirchen / Gottesdienste
    • Reiseleiter für Meran
    • Wetter für Meran
    • Kleinanzeigen
    • Ausgabenarchiv
    • Blätterarchiv
  • Info
    • Termine
    • Preise / Mediendaten
    • Team
    • Kontakt
  1. Home 
  2. Wirtschaft  
  3. Bonus Renzi um 20 € erhöht

Bonus Renzi um 20 € erhöht

Lesezeit: 1 min

Im Sommer 2020 von Dr. Markus Schenk

Jetzt wird die Steuererleichterung für Arbeitnehmer von der Politik als Covid-19-Hilfe verkauft. In Wirklichkeit ist dieser neue Steuerfreibetrag bereits von der alten Regierung eingeführt worden, wo vom Corona-Virus noch nie die Rede war. Mitarbeiter, welche bisher bereits den Bonus Renzi erhalten haben, bekommen 20,00 € monatlich mehr als bisher. Neu ist, dass auch Einkommensbezieher zwischen 24.600,00 und 28.000,00 € den vollen Bonus von 100,00 € erhalten. Dies sind die Gewinner dieser Änderung. Bei Einkommen zwischen 28.000,00 € und 40.000,00 € sinkt der Bonus sukzessiv von 100,00 € auf null.

In der Praxis wurde der Bonus Renzi von 80,00 € auf 100,00 € angehoben und die Einkommensgrenzen von 24.600,00 € auf 40.000,00 € erhöht. Der Bonus-Renzi (bis zu einem Einkommen von € 28.000,00) wird weiterhin als Steuerguthaben anerkannt. Ab einem Einkommen von € 28.000,00 wird der Bonus-Renzi in einen Steuerfreibetrag umgewandelt.

Konkret heißt dies, dass für Einkommen im Jahr von über 28.000,00 der Freibetrag mit den anderen Freibeträgen wie

  • Persönliche Freibeträge;
  • Freibeträge für zu Lasten lebende Personen;
  • Freibeträge für Arztspesen;
  • Freibeträge für energetische Sanierung;
  • Freibeträge für Wiedergewinnungsarbeiten;
  • Freibeträge für Zinsen für das Hypothekardarlehen zum Ankauf der Erstwohnung

kumuliert wird und maximal die Bruttosteuer auf null reduziert.

Aufgrund dieser Neudefinition kann es durchaus vorkommen, dass der vorher anerkannte Bonus/Freibetrag im Folgejahr in der Steuererklärung wieder aberkannt wird.

Achtung: Der Arbeitgeber muss den Bonus/Freibetrag automatisch anerkennen. Der Arbeitnehmer muss den ausdrücklichen Verzicht in der Steuerfreibetragserklärung angeben.

Ausgabe 14/2020
Meraner Stadtanzeiger 14/2020
Do, 09. Jul 2020

  • Editorial 14/2020
  • Endlich ist er da, der Sommer.
  • 150 Jahre Alpenverein in Meran
  • Wohin steuert unsere Gesellschaft?
  • In die Sommerfrische auf Urlaub wie...
  • Die Göflaner Alm – echte Qualität am...
  • Maseben – die Almhütte in einem...
  • 50 Jahre Habicher Friseur / Salon...
  • Familienauszeit im 5 Sterne...
  • Relja Stankovic
  • Die Hauswurz
  • Der Hohe Dieb und die Kofelraster Seen
  • Bonus Renzi um 20 € erhöht
  • Mehr als geschenkt: Sanierungen mit...
  • Meran erlebt geradezu eine Art neue...
  • Kolping in der heutigen Zeit
  • „Unser Credo: keinen zusätzlichen...

PDF-Download 14/2020
Meraner Stadtanzeiger
Meraner Medien GmbH
Romstraße 65
39012 Meran
MwSt. 02 635 820 216

Tel. & Fax 0473 234 505
Handy 333 4545 775
P.IVA 02 635 820 216

Bankverbindung:
Südtiroler Volksbank: IT94 O 05856 58590 0405 7122 3610
Südtiroler Sparkasse: IT85 P 06045 58596 0000 0502 0574

  • Impressum
  • Cookies
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • powered by dp