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Das Gesetz zum Finanzhaushalt 2022

Neuheiten im Arbeitsrechtsbereich

Lesezeit: 6 min

Im Winter 2022 von Dr. Markus Schenk


Am 30.12.2021 hat das Parlament definitiv das Gesetz zum Finanzhaushalt 2022 (Gesetz Nr. 234 vom 30.12.2021) verabschiedet. Wie üblich besteht das Gesetz, auf Grund der gestellten Vertrauensfrage, nur aus einem Artikel und dieser aus 1.013 Absätzen. Es ist also mühsam, das Gesetz zu lesen und zu interpretieren. Hier die wichtigsten Neuerungen im Lohnbereich.

Einkommenssteuer

Steuersätze Irpef

Ab dem 01/01/2022 greifen neue Steuersätze. Es wurden dabei zwei Steuersätze angepasst bzw. gestrichen. Untenstehend die alte und neue Tabelle:

 

Bis zum 31.12.2021
Einkommen bis zu Steuersatz
€ 15.000,00 23%
€ 28.000 27%
€ 55.000 38%
€ 75.000 41%
Über € 75.000 43%
Ab 01.01.2022
  Einkommen bis zu Steuersatz
  € 15.000 23%
  € 28.000 25%
  € 55.000 35%
  Über € 55.000 43%

 

 

Durch die Änderung der Steuersätze werden einkommensschwächere Personen geschützt. Der Steuersatz für Gutverdiener wurde jedoch erhöht. Bei einem Einkommen (Steuergrundlage im Jahr) von 30.000 € liegt die Ersparnis bei 300,00 €.

Persönliche Steuerfreibeträge

Die persönlichen Steuerfreibeträge wurden erhöht. Untenstehend die alte und neue Tabelle.

 

Bis zum 31.12.2021
  Steuergrundlage (GE)  Steuerfreibetrag
  GE ≤ 8.000 1.880
  8.000 < GE ≤ 28.000 978 + 902 * (28.000 - GE) / 20.000
  28.000 < GE ≤ 55.000 978 * (55.000 - GE) / 27.000
Ab 01.01.2022
Steuergrundlage (GE)  Steuerfreibetrag
GE ≤ 15.000 1.880
15.000 < GE ≤ 28.000 1910 + 1910 * (28.000 - GE) / 13.000
28.000 < GE ≤ 50.000 1910 * (50.000 - GE) / 22.000

 

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Ausgabe 1/2022
Meraner Stadtanzeiger 1/2022
Do, 20. Jan 2022

  • Editorial 01/2022
  • Freund und Helfer
  • Norbert Wackernell
  • Zum runden Geburtstag alles Gute!
  • …kann 2022 nur besser werden
  • Das Gewöhnliche Sonnenröschen
  • Pandemische Prognosen
  • Höfer Alm und Plantapatsch-Hütte
  • Das Gesetz zum Finanzhaushalt 2022

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