Das Gesetz zum Finanzhaushalt 2022
Neuheiten im Arbeitsrechtsbereich
Im Winter 2022 von Dr. Markus Schenk
Am 30.12.2021 hat das Parlament definitiv das Gesetz zum Finanzhaushalt 2022 (Gesetz Nr. 234 vom 30.12.2021) verabschiedet. Wie üblich besteht das Gesetz, auf Grund der gestellten Vertrauensfrage, nur aus einem Artikel und dieser aus 1.013 Absätzen. Es ist also mühsam, das Gesetz zu lesen und zu interpretieren. Hier die wichtigsten Neuerungen im Lohnbereich.
Einkommenssteuer
Steuersätze Irpef
Ab dem 01/01/2022 greifen neue Steuersätze. Es wurden dabei zwei Steuersätze angepasst bzw. gestrichen. Untenstehend die alte und neue Tabelle:
Einkommen bis zu | Steuersatz |
€ 15.000,00 | 23% |
€ 28.000 | 27% |
€ 55.000 | 38% |
€ 75.000 | 41% |
Über € 75.000 | 43% |
Einkommen bis zu | Steuersatz | |
€ 15.000 | 23% | |
€ 28.000 | 25% | |
€ 55.000 | 35% | |
Über € 55.000 | 43% |
Durch die Änderung der Steuersätze werden einkommensschwächere Personen geschützt. Der Steuersatz für Gutverdiener wurde jedoch erhöht. Bei einem Einkommen (Steuergrundlage im Jahr) von 30.000 € liegt die Ersparnis bei 300,00 €.
Persönliche Steuerfreibeträge
Die persönlichen Steuerfreibeträge wurden erhöht. Untenstehend die alte und neue Tabelle.
Steuergrundlage (GE) | Steuerfreibetrag | |
GE ≤ 8.000 | 1.880 | |
8.000 < GE ≤ 28.000 | 978 + 902 * (28.000 - GE) / 20.000 | |
28.000 < GE ≤ 55.000 | 978 * (55.000 - GE) / 27.000 |
Steuergrundlage (GE) | Steuerfreibetrag |
GE ≤ 15.000 | 1.880 |
15.000 < GE ≤ 28.000 | 1910 + 1910 * (28.000 - GE) / 13.000 |
28.000 < GE ≤ 50.000 | 1910 * (50.000 - GE) / 22.000 |