Das neue Abfallbewirtschaftungssystem SISTRI
(sistema di controllo della tracciabilitá dei rifiuti)
Im Frühling 2010 von Dr. Egon Gerhard Schenk
Bürokratieabbau? Von wegen!
Mit 12. Juli bzw. mit 12. August 2010 treten neue Bestimmungen über die Rückverfolgbarkeit der Abfälle in Kraft. Das neue System ersetzt die Ausstellung des Abfallerkennungsscheines, die Führung des Abfallregisters sowie die jährliche Abfallmitteilung (MUD).
Man könnte nun meinen, dass es wirklich um eine bürokratische Erleichterung geht, aber wer sich mit der Materie auseinandersetzen muss, wird bald erkennen, dass er fast ein EDV-Administrator sein muss, um das System zu verwenden.
Wer muss sich im neuen System anmelden?
Grundsätzlich müssen sich im System anmelden:
- alle Erzeuger von gefährlichen Abfällen und die professionellen Abfallbewirtschafter,
- alle Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, welche auch nur gewöhnlichen Abfall erzeugen.
Unternehmen mit weniger als 11 Mitarbeitern, welche keine gefährlichen Abfälle erzeugen, können sich auf freiwilliger Basis beim SISTRI eintragen.
Unterscheidung zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen
Die gefährlichen Abfälle sind in der Anlage D der gesetzvertretenden Verordnung Nr. 22/1997 angeführt. Zu ihnen gehören z.B. Chemikalien für die Landwirtschaft, Öle und Schmierstoffe jeglicher Art, Farben, Ölfilter, Altreifen, Batterien, Säuren, Laugen, Lacke, Pestizide, Leuchtstoffröhren.
Zu den nicht gefährlichen Abfällen zählen unter anderem: Speiseöle und –fette, Glas, Dosen, Textilien, Kartonagen, Toner usw.
Innerhalb welcher Termine muss die Anmeldung im System erfolgen?
- innerhalb 31.03.2010: Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitern und professionellen Abfallbewirtschaftern
- innerhalb 29.04.2010: alle anderen Betriebe