Einem geschenkten Gaul …?
Im Frühling 2020 von Mirko Oliva
Die aktuelle Pandemie hat unser aller Leben (und damit auch die Wirtschaft) dermaßen gebeutelt wie kein anderes Ereignis seit dem Ende des 2. Weltkrieges. Alle westlichen Staaten ergreifen dabei auch Maßnahmen, um (unverschuldet) in Schwierigkeiten geratene Unternehmen zu unterstützen. So gewährt auch die Provinz Bozen Kleinunternehmen Verlustbeiträge.
Ansuchen können Einzel- und Familienunternehmen, Gesellschaften und Freiberufler, die ihre Tätigkeit vor dem 23. Februar 2020 begonnen und die im Jahr 2019 maximal 5 Vollzeitmitarbeiter (inkl. mitarbeitenden Unternehmer, Gesellschafter und Familienmitglieder) beschäftigt haben, wobei Lehrlinge nicht zu berücksichtigen sind. Der Umsatz, der in den Monaten März, April oder Mai 2020 erzielt wird, muss im Vergleich zum selben Monat des Vorjahres um mindestens 50 % gesunken sein. Der Beitrag ist samt Zinsen zurückzuzahlen, wenn im Gesamtjahr 2020 nicht mindestens 20 % weniger Umsatz als im Jahr 2019 erzielt werden. Für Antragsteller, welche die Tätigkeit 2019 begonnen haben, ist kein Nachweis eines Umsatzrückganges erforderlich. Sie müssen aber einen Umsatz von durchschnittlich mindestens 1.000,00 € pro Tätigkeitsmonat bis Ende Februar 2020 erreicht haben. Antragsteller, die die Tätigkeit innerhalb 31.12.2018 begonnen haben, dürfen im letzten verfügbaren Geschäftsjahr ein besteuerbares Einkommen aus der Tätigkeit von maximal 50.000,00 € erklärt haben (85.000,00 € für Gesellschaften mit mehr als einem Gesellschafter und Familienunternehmen).
Die gewährten Zuschüsse betragen 3.000 Euro für Antragsteller, welche die Tätigkeit im Jahre 2019 begonnen haben, 5.000 Euro für Antragsteller, die im Jahr 2019 bis zu zwei Personen beschäftigt haben, 7.500 Euro für Antragsteller, die im Jahr 2019 mehr als zwei und bis zu vier Personen und 10.000 Euro für Antragsteller, die im Jahr 2019 mehr als vier und bis zu fünf Personen beschäftigt haben. Die entsprechenden Ansuchen können von den Begünstigten selbst (dazu ist eine digitale Identität SPID erforderlich) oder über einen Wirtschaftsberater innerhalb 30. September 2020 eingereicht werden.