Einmal volltanken bitte
Im Frühling 2022 von Mirko Oliva
Die Treibstoffkosten sind letzthin förmlich explodiert – was viele Menschen, die auf das Auto angewiesen sind, in arge Schwierigkeiten gestürzt hat. Die Regierung hat dieses Mal schnell reagiert und verschiedene Maßnahmen ergriffen. Einmal wurde eine zeitweilige Senkung der Akzisensteuern verfügt, um den Benzinpreis wieder unter die psychologisch wichtige 2-Euro-Marke zu senken.
Außerdem wird privaten Arbeitgebern nun die Möglichkeit eingeräumt, jedem Arbeitnehmer 200 Euro in Form von Tankgutscheinen zu geben. Die Maßnahme gilt beschränkt nur für das Jahr 2022. Die Gutscheine werden nicht besteuert und sind somit kein zu versteuerndes Einkommen. Bis dato war es Arbeitgebern möglich, den Arbeitnehmern gewisse Zusatzleistungen und Sachbezüge (wie z.B. Einkaufsgutscheine, Sozialleistungen oder Essensgutscheine) bis zu einem Freibetrag von 258,23 Euro pro Jahr steuerfrei zuzugestehen. Bis zum genannten Freibetrag waren die Sachbezüge auch nicht sozialversicherungspflichtig. Bei höheren Beträgen wurde der gesamte Sachbezug dann zum steuerbaren Einkommen, was de-facto zu einer Reduzierung des Nettolohns des Arbeitnehmers geführt hat. Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass Steuern gespart werden, indem ein Teil des Lohns „in Natura“ statt in Geld bezahlt wird. Der Freibetrag ermöglichte dann, dem Mitarbeiter ein kleines Weihnachtsgeschenk oder andere kleine Zuwendungen zu geben, ohne dafür Lohnsteuern zu bezahlen.
Der neue Sonderbonus steht zusätzlich zu den bereits bestehenden Freigrenzen zu, ohne dass dies zu einer Besteuerung führt – in anderen Worten ausgedrückt: der Wert der Tankgutscheine bis zu 200 Euro fließt nicht in die Berechnung des Freibetrages von 258,23 Euro ein, sondern darf dazugerechnet werden. Unter dem Strich ist es 2022 somit den Arbeitgebern möglich, Zusatzleistungen und Sachbezüge bis zu einem Gegenwert von 458,23 Euro steuer-und beitragsfrei zu geben.