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Gemeindeimmobiliensteuer GIS 2020

Begünstigungen für Gewerbebetriebe

Lesezeit: 2 min

Im Herbst 2020 von Dr. Egon Gerhard Schenk


Dass für gewerbliche Betriebe in Zusammenhang mit Covid-19 für das Jahr 2020 eine Begünstigung für die Gemeindeimmobiliensteuer GIS vorgesehen ist, konnte man bereits den staatlichen Bestimmungen entnehmen. Nun wurden mit Landesgesetz Nr. 9 vom 19. August 2020 die Richtlinien für Südtirol erlassen.

Für welche Immobilien ist eine Reduzierung der GIS vorgesehen?

Die Reduzierung gilt grundsätzlich für alle gewerblich genutzten Immobilien. Freiberufler können die Reduzierung nur für die Katasterkategorie A/10 (Büro) beanspruchen. Die Reduzierung der GIS beträgt

  • bei Ausübung einer gastgewerblichen Tätigkeit 100 %
  • bei Ausübung einer anderen gewerblichen Tätigkeit 50 %.

Gastgewerbliche Betriebe zahlen daher für das Jahr 2020 und nur für die gewerblich genutzten Immobilien keine GIS.

Wer kann die Reduzierung beanspruchen?

Beanspruchen kann die Reduzierung der GIS jeweils der Eigentümer der Immobilie oder der Leasingnehmer, wenn er direkt in der Immobilie die Tätigkeit ausübt.

Überdies kann die Reduzierung noch beanspruchen:

  • Eigentümer, welcher die Immobilie mittels registriertem Leihvertrag einem Unternehmen zur Verfügung gestellt hat. Der Leihvertrag muss der unten angeführten Eigenerklärung beigefügt werden;
  • Eigentümer, welcher die Nutzung der Immobilie als Einlagen in Natur in eine Gesellschaft eingebracht hat;

Ausschließlich im Gastgewerbe kann der Eigentümer die Reduzierung beanspruchen, wenn er aufgrund der Pandemie eine Reduzierung der Miete oder des Pachtzinses gewährt hat. Die Reduzierung erfolgt maximal im Ausmaß der Reduzierung der Miete oder des Pachtzinses. Eine Kopie der registrierten Vereinbarung muss der unten angeführten Eigenerklärung beigefügt werden.

Voraussetzung für die Reduzierung

Außer der gewerblichen Nutzung, ist noch eine zweite Voraussetzung für die Beanspruchung der Reduzierung vorgesehen. Der Betreiber des Betriebes muss im Jahr 2020 eine Umsatzreduzierung von 20 % gegenüber dem Jahre 2019 nachweisen können. In diesem Falle ist innerhalb 31.01.2021 eine zusätzliche Meldung an die Gemeinde zu machen.

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