Haushaltsgesetz 2017 – Änderungen für Privatpersonen
Das Gesetz Nr. 232 vom 11.12.2016
Im Winter 2017 von Dr. Egon Gerhard Schenk
In der Ausgabe 24 vom 8. Dezember 2016 haben wir ausführlich über die Notverordnung im Steuerbereich (Notverordnung Nr. 193 vom 22.10.2016) berichtet. Kurz vor dem Rücktritt der Regierung Renzi wurde noch im Eilverfahren und mit begleitender Vertrauensfrage das Haushaltsgesetz 2017 vom Parlament verabschiedet. Es handelt sich wie üblich um einen einzigen Artikel, der in 638 Absätze unterteilt ist. Das Haushaltsgesetz berührt fast alle Bereiche der Wirtschaft und des Privatlebens. In dieser Ausgabe beschränken wir uns auf die Neuheiten für Privatpersonen.
Verlängerung von Terminen
Im Rahmen der Notverordnung 193/2016 und des Haushaltsgesetzes 2017 sind eine Reihe von Terminen verlängert worden, welche Steuerbegünstigungen beinhalten. Wir haben die neuen Fälligkeiten in der beiliegenden Tabelle zusammengefasst. Bezüglich der Selbstanzeige ist zu vermerken, dass all jene Personen, welche die Selbstanzeige bereits 2016 gemacht haben, keine neue bzw. ergänzende Selbstanzeige machen können.
Steuerfreibeträge für Rentner
Die Höhe des Freibetrages hängt ab 01.01.2017 nicht mehr vom Alter des Rentners ab. Allen Rentnern, mit Rentenbezügen bis zu 8.000,00 € steht ein Freibetrag von 1.880,00 € zu. Danach sinkt der Freibetrag und annulliert sich bei Rentenbezügen von mehr als 55.000,00 € jährlich.