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Haushaltsgesetz 2017 – Änderungen für Privatpersonen

Das Gesetz Nr. 232 vom 11.12.2016

Lesezeit: 2 min

Im Winter 2017 von Dr. Egon Gerhard Schenk

In der Ausgabe 24 vom 8. Dezember 2016 haben wir ausführlich über die Notverordnung im Steuerbereich (Notverordnung Nr. 193 vom 22.10.2016) berichtet. Kurz vor dem Rücktritt der Regierung Renzi wurde noch im Eilverfahren und mit begleitender Vertrauensfrage das Haushaltsgesetz 2017 vom Parlament verabschiedet. Es handelt sich wie üblich um einen einzigen Artikel, der in 638 Absätze unterteilt ist. Das Haushaltsgesetz berührt fast alle Bereiche der Wirtschaft und des Privatlebens. In dieser Ausgabe beschränken wir uns auf die Neuheiten für Privatpersonen.

Verlängerung von Terminen

Im Rahmen der Notverordnung 193/2016 und des Haushaltsgesetzes 2017 sind eine Reihe von Terminen verlängert worden, welche Steuerbegünstigungen beinhalten. Wir haben die neuen Fälligkeiten in der beiliegenden Tabelle zusammengefasst. Bezüglich der Selbstanzeige ist zu vermerken, dass all jene Personen, welche die Selbstanzeige bereits 2016 gemacht haben, keine neue bzw. ergänzende Selbstanzeige machen können.

Steuerfreibeträge für Rentner

Die Höhe des Freibetrages hängt ab 01.01.2017 nicht mehr vom Alter des Rentners ab. Allen Rentnern, mit Rentenbezügen bis zu 8.000,00 € steht ein Freibetrag von 1.880,00 € zu. Danach sinkt der Freibetrag und annulliert sich bei Rentenbezügen von mehr als 55.000,00 € jährlich.

Rentenvorschusszahlung (APE)

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Ausgabe 2/2017
Meraner Stadtanzeiger 2/2017
Do, 26. Jan 2017

  • Editorial 02/2017
  • Schnee – das ersehnte Weiß
  • Eine unbequeme Persönlichkeit
  • Wozu sollen wir noch von Hand schreiben?
  • Haushaltsgesetz 2017 – Änderungen für...
  • Auf der Suche nach der Wahrheit
  • Seltene Sehnerv-Erkrankungen

PDF-Download 2/2017
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