Haushaltsgesetz für das Jahr 2018 (Teil 1)
Neuheiten bei den Steuerabsetzbeträgen für Wiedergewinnungsarbeiten und energetischen Sanierungen
Im Winter 2018 von Dr. Egon Gerhard Schenk
Am 29.12.2017 ist das Haushaltsgesetz für das Jahr 2018 im Amtsblatt der Republik veröffentlicht worden. Das Gesetz besteht aus 19 Artikeln und mehreren Beilagen, wobei der Artikel 1 sich aus 1.181 Absätzen zusammensetzt. Im Amtsblatt der Republik umfasst der Text 250 Seiten. Wir werden in einer Artikelserie auf die wichtigsten Änderungen zurückkommen.
Wiedergewinnungsarbeiten
Der Steuerabsetzbetrag von 50 % wird in der bisherigen Form bis zum 31.12.2018 verlängert. Dieser Absetzbetrag kann nur für die Wiedergewinnungsarbeiten von privaten Wohnungen sowie für die Errichtung oder den Ankauf von neuen Garagen beansprucht werden. NEU: Auch für die Wiedergewinnungsarbeiten ist in Zukunft eine telematische ENEA-Meldung vorgesehen.
Erwerb von Elektrogroßgeräten und Möbeln
Auch dieser Bonus wird bis zum 31.12.2018 verlängert. Allerdings muss der Ankauf in Zusammenhang mit Wiedergewinnungsarbeiten, welche nach dem 01.01.2017 begonnen wurden, stehen. Der alleinige Ankauf von Elektrogroßgeräten und Möbeln wird nicht gefördert.
Energetische Sanierung
Der Steuerabsetzbetrag von 65 % für die energetische Sanierung wird bis zum 31.12.2018 verlängert. Für einige Bereiche wird jedoch der Bonus von 65 % auf 50 % reduziert. Dies betrifft unter anderem die Biomasse-Heizanlagen, den Austausch von Fenstern sowie den Sonnenschutz.
Superbonus für energetische Sanierungen der Kondominien
Dieser Bonus von 70 bzw. 75 % steht den Kondominien für wesentliche energetische Sanierungen zu.