INPS verlagert fast alle Dienste auf das Internet
Große Verärgerung besonders bei den Rentnern
Lesezeit: 3 minIm Frühling 2013 von Dr. Egon Gerhard Schenk
Es grenzt fast an eine Frechheit und ist für ältere Personen nicht zumutbar. Um scheinbar Kosten einzudämmen, verlegt das NISF fast alle seine Dienste auf das Internet. Für Jugendliche sicher kein Problem, denn sie sind mit dem Umgang der neuen Medien vertraut. Kann man es aber einer älteren Person zumuten, dass sie sich durch Anforderung eines Zugangskodex (PIN) die einzelnen Zugänge zu den Diensten ermöglicht? Bereits seit April 2011 sind viele Dienste auf das Internet ausgelagert worden. Es handelte sich jedoch um Dienste, welche durch ihre Komplexität auf jeden Fall die Beanspruchung der Beratungsdienste der Patronate verlangten.
Anträge um Arbeitslosenunterstützung, Renten, Mutterschaftsleistungen, Genehmigung für Familienzulagen, usw. nur über Patronate.
Für diese Leistungen hat man sich bereits vor dem Jahr 2011 an die Patronate der Verbände oder der Gewerkschaften gewendet. Diese werden nämlich vom Staat finanziert, damit sie den Bürgern in Fragen der Sozialfürsorge, Pensionen, Immigration usw. zur Seite stehen. So erhalten die Patronate für einen Pensionsantrag vom Staat ca. 200,00 €. Die Verlagerung der Dienste ist daher ohne weiteres nachvollziehbar.
Einkommensbestätigung CUD nicht mehr per Post, sondern nur mehr über das Internet.
Die Verlagerung der Ausfertigung des Mod. CUD auf das Internet ist völlig unverständlich. Bisher hat der Rentner die für die Steuererklärung notwendige Einkommensbestätigung, wenn auch oft mit großer Verspätung, per Post erhalten. Jetzt muss er sich selbst um das CUD kümmern. Den Rentnern bleibt daher nichts anderes übrig, als sich an die Schalter des INPS, an die Patronate, an die Steuerbeistandszentren (CAAF) oder an ihren Berater zu wenden, um mittels Ausweis und Antrag oder Vollmacht das CUD zu erhalten. Die Schlangen an den Schaltern und die Verärgerung der Beteiligten sind verständlich, denn der öffentlichen Verwaltung ist es wieder gelungen, die Arbeit auf die anderen abzuschieben. Natürlich mit entsprechender Verlagerung der Kosten. Die größte Frechheit besteht wohl darin, dass sich die Post diesen Dienst mit € 3,30 bezahlen lässt, wobei nur jene Postämter das CUD ausfertigen können, die über einen sogenannten „sportello amico“ verfügen.
Kaufleute, Handwerker und Landwirte müssen sich selbst um die Einzahlung ihrer Pensionsbeiträge kümmern.
Bisher hat das INPS immer den Kaufleuten, Handwerkern und Landwirten die Daten für die Zahlung der Pensionsbeiträge per Post zugeschickt. Personen ohne Mehrwertsteuernummer erhielten sogar die ausgefüllten Vordrucke F24 und konnten mit diesen bei der Bank die Zahlung vornehmen. Nichts mehr von alledem. Jetzt muss sich der Kaufmann, Handwerker und Landwirt die Daten selbst vom Internet herunterladen und die Vordrucke F24 ausfüllen. Die Banken können, wollen und müssen auch nicht die Vordrucke ausfüllen.