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Konsumförderung des Staates wird zur Nervenzerreißprobe für Händler

Lesezeit: 4 min

Im Frühling 2010 von Dr. Egon Gerhard Schenk

Dieser Artikel erschien vor 13 Jahren im Meraner Stadtanzeiger und ist unter Umständen nicht mehr ganz aktuell

Mit der Konjunkturförderungsverordnung (Notverordnung Nr. 40 vom 25.03.2010) ist es der Regierung wieder einmal gelungen, den betroffenen Händlern ein dickes Ei ins Nest zu legen und die bürokratische Abwicklung ihnen zu übertragen. Während der Konsument sehr einfach und unbürokratisch seine Beihilfe erhält, muss sich der Händler um den ganzen Rest kümmern.

Worin besteht die Konsumförderung?

Die Konsumförderung besteht in einem direkten Preisnachlass auf den Kaufpreis. Die Höhe des Preisnachlasses wird am Kaufpreis bemessen und ist in der Höhe beschränkt. So erhält man zum Beispiel beim Ankauf einer Geschirrspülmaschine eine Beihilfe von 20 % des Kaufpreises mit einem Höchstbetrag von 130,00 €. Mit welchen Kriterien die Regierung die geförderten Einkäufe ausgewählt hat, bleibt schleierhaft. Gefördert werden nämlich die verschiedensten Einkäufe. Die Palette reicht vom Kauf einer Einbauküche, von Elektrohaushaltsgeräten, Leichtmotorrädern, Booten, einer Erstwohnung in Klimahäusern des Standards A und B, von Baukränen, Anhängern und Sattelauflegern bis zu landwirtschaftlichen Maschinen, energieeffizienten Elektromotoren, usw. Eine detaillierte Aufstellung der Beihilfen mit sämtlichen Bedingungen finden Sie in einer Tabelle auf unserer Homepage www.meraner.eu in der Rubrik Service > Zusatzinformationen.

Was muss der Konsument tun?

Während bei den bisherigen Förderungsmaßnahmen der Konsument die Beihilfe immer nur über eine Steuererklärung beanspruchen konnte, hat man es dieses Mal dem Käufer leicht gemacht. Er braucht dem Händler nur eine Kopie seines Erkennungsausweises und die Steuernummer übergeben, und der Verkäufer muss ihm sofort die Beihilfe auf den Verkaufspreis anrechnen.

Erst jetzt beginnt der Spießrutenlauf des Händlers, um die Beihilfe vom Staat zurückzuerhalten.

Bevor der Händler überhaupt die Beihilfe zurückverlangen kann, muss er sich bei einem Callcenter der Postverwaltung registrieren. Dies war vor dem 15.04.2010 noch relativ einfach. Es bedurfte jedoch in den meisten Fällen mehrerer Anrufe, da die Händler die notwendigen Daten nicht immer zur Verfügung hatten. Unter anderem verlangte die freundliche Dame am anderen Ende der Leitung die REA-Nummer des Betriebes. REA-Nummer? Was ist das? Ein Anruf beim Wirtschaftsberater löste meist das Problem. Es handelt sich um eine fortlaufende Nummer, welche dem Unternehmen bei der ersten Eintragung ins Handelsregister zugeteilt wurde.

Stichtag 15.04.2010

Ab diesem Datum konnten die Beihilfen in Anspruch genommen werden. Die ersten Kunden haben ihre Kaufwahl getroffen und verlangen nun, mit Recht, die Beihilfe. Aber Halt, so einfach geht es nicht! Der Händler muss nun die Beihilfe beim Callcenter vormerken. Die Fördermittel sind nämlich begrenzt (im Falle von Elektrohaushaltsgeräten z.B. auf 50 Millionen €). Der Händler muss daher durch seine Vormerkung sicherstellen, dass der Fördertopf nicht bereits ausgeschöpft ist. Man kann sich vorstellen, was in den ersten Tagen passierte. Die Telefonlinien des Callcenters brachen zusammen, und die Händler wurden von einer freundlichen Stimme aufgefordert, es später wieder zu versuchen. Hatten die Händler Glück, dann wurden sie, bei Vivaldis Vier Jahreszeiten, in eine unendliche Warteschleife gesetzt. Wurde die Leitung nicht automatisch unterbrochen, konnte der Händler nun endlich Steuernummer des Kunden, Art des gekauften Gerätes und Kaufpreis durchgeben, worauf dem Kauf eine Reservierungsnummer zugeteilt wurde. Damit es nicht zu einfach ist: Jedes einzelne Gerät erhält eine getrennte Reservierungsnummer. Einem Kunden, der drei Geräte kauft, werden also drei Reservierungsnummern zugeteilt. Übrigens, nach Zuteilung von maximal 5 Reservierungsnummern wird die Verbindung unterbrochen und das Lotteriespiel beginnt von vorne.

Und wie geht es weiter?

Wer glaubt, dass mit der Reservierung der Beihilfe bereits alles erledigt sei, hat weit gefehlt. Der Händler muss nämlich

  • nach dem 15.05.2010 über das Internet den Kauf noch einmal bestätigen
  • Rechnung, Kopie des Ausweises und der Steuernummer des Kunden an die Postverwaltung verschicken

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Ausgabe 8/2010
Meraner Stadtanzeiger 8/2010
Fr, 23. Apr 2010

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