Mehr als geschenkt: Sanierungen mit 110 % Bonus
Im Sommer 2020 von Mirko Oliva
Nichts ist unmöglich in Italien: auch nicht die Einführung eines Steuerbonus in einem Ausmaß von 110 %. Mit anderen Worten: bei Kosten im Ausmaß von 50.000 Euro bekommt man vom Fiskus 55.000 Euro zurück. Anwenden können diesen neuen Superbonus Privatpersonen und Kondominien für Investitionen, die zwischen dem 1. Juli 2020 und 31. Dezember 2021 getätigt werden. Der Steuerbonus kann dann über die Steuererklärung in 5 Jahresraten in Anspruch genommen oder an den Handwerker abgetreten werden (als Entgelt für die Leistung) oder auch an Dritte (z.B. Banken, große Unternehmen) verkauft werden. Die Abtretung ist v.a. für Personen interessant, die nur ein geringes Einkommen erklären, oder nur über steuerfreies Einkommen (z.B. Einkommen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit) oder nur über ersatzbesteuertes Einkommen (z.B. Einkommen aus Finanzvermögen, Anwendung der Pauschalbesteuerung für Kleinstunternehmen) verfügen.
Der Superbonus kann für die folgenden Arbeiten in Anspruch genommen werden, sofern die technischen Anforderungen eingehalten werden und eine Verbesserung der Energieklasse um zwei Stufen erreicht wird:
- Wärmedämmung der Gebäudehülle für einen Betrag von bis zu 60.000 Euro pro Immobilieneinheit;
- Austausch von Heizungsanlagen in den Gemeinschaftsteilen von Mehrfamilienhäusern für einen Betrag von bis zu 30.000 Euro pro Immobilieneinheit;
- Austausch von Heizungsanlagen in Einfamilienhäusern für einen Betrag von bis zu 30.000 Euro;
- Andere Arbeiten zur energetischen Sanierung von Gebäuden, sofern diese Energieeinsparmaßnahmen in Zusammenhang mit den in den Punkten 1 bis 3 angeführten Investitionen getätigt werden (bspw. Austausch von Fenstern und Türen oder Anbringung von Sonnenkollektoren);
- Anbringung von Photovoltaikanlagen, aber nur in Verbindung mit den Maßnahmen von Punkt 1 bis 3;
- Installation von Ladestationen für elektrische Fahrzeuge, aber nur in Verbindung mit den Maßnahmen von Punkt 1 bis 3;
Die Abtretung des 110%-Bonus setzt leider die Anwendung eines recht aufwändigen Verfahrens voraus, im Rahmen dessen sowohl die technischen Daten von einem befähigten Techniker (z.B. Geometer, Architekt, Ingenieur) als auch die wirtschaftlichen Daten von einem Steuerberater bestätigt werden müssen (mit entsprechender Haftung und dementsprechender Versicherungspflicht).