Neue Gebietsabkommen für begünstigte Wohnungsmietverträge
seit 01.02.2020 in Kraft
Lesezeit: 2 minIm Winter 2020 von Dr. Egon Gerhard Schenk
Am 13.12.2019 hat der „Verband der Hauseigentümer“ und der „Mietschutz“ für 114 Gemeinden Südtirols neue Gebietsabkommen für begünstigte Wohnungsmietverträge unterzeichnet und bei den Gemeinden hinterlegt. Diese Abkommen sind mit 01.02.2020 in Kraft getreten.
Die Abkommen betreffen die Orte Meran, Lana, Algund, Bozen, Eppan, Leifers, Brixen und Bruneck (Gemeinden mit hoher Wohnintensität und Wohnungsnotstand) und weitere 108 Gemeinden Südtirols, welche keinen Wohnungsnotstand aufweisen.
Was beinhalten die Gebietsabkommen?
Die Gebietsabkommen regeln im Detail alle Bereiche der begünstigten Mietverträge. Dauer, Höhe der Miete, verpflichtendes Vertragsmuster sind nur einige Elemente.
Um welche Begünstigungen handelt es sich?
Die Begünstigungen bestehen in erster Linie in der Reduzierung der Mietdauer (3+2 Jahre anstatt 4+4 Jahre) und in Steuererleichterungen. Bei der Ersatzbesteuerung (cedolare secca) der Mieten sinkt in den Gemeinden mit Wohnungsnotstand (also in den Gemeinden Meran, Lana, Algund, Bozen, Eppan, Leifers, Brixen und Bruneck) der Steuersatz von 21 auf 10 %. Überdies kann bei begünstigten Wohnungsmietverträgen in manchen Gemeinden eine Reduzierung der GIS beansprucht werden.
Verträge müssen vom Verband der Hauseigentümer (VHE) oder vom Mieterschutz zertifiziert werden.
Um Missbräuche bei der Ermittlung der Miete zu vermeiden, müssen nun die begünstigten Wohnungsmietverträge vom Verband der Hauseigentümer oder vom Mieterbund (also alternativ) zertifiziert werden. Es ist also notwendig, den unterschriebenen Vertrag einem der Verbände zur Überprüfung vorzulegen.
Wo findet man die Gebietsabkommen?
Der Verband der Hauseigentümer (VHE) hat auf seiner Internetseite alle notwendigen Dokumente (Gebietsabkommen, Standardverträge, Auflistung der Schwankungsbereiche der Mieten, Aufteilungstabelle der Nebenspesen, Über- und Rückgabeprotokolle, Bescheinigungsmodelle) veröffentlich. Der Link dazu ist: www.vhe-suedtirol.com/taetigkeit/gebietsabkommen