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Nicht vorschnell handeln!

Lesezeit: 2 min

Im Frühling 2021 von Mirko Oliva


Schnell, schnell ansuchen, damit das Geld gleich auf dem Konto verfügbar ist – das scheint aktuell das Motto zu sein. Wen wundert’s – viele Wirtschaftstreibende sind nach mehr als einem Jahr Pandemie und Lockdown mit ihren finanziellen Mitteln (und mit ihren Nerven) am Ende. Doch schnell ist nicht immer gut: das gilt auch bei der Bewertung der beiden Maßnahmen, mit denen die Provinz Bozen im Jahr 2021 den Unternehmen unter die Arme greifen will. Die Landesregierung hat nämlich zwei Maßnahmen beschlossen, die alternativ sind.

Einmal steht ein Verlustbeitrag in Höhe zwischen 3.000 und maximal 10.000 Euro zur Auswahl. Dabei handelt es sich um eine Maßnahme, die jener aus dem Frühjahr 2020 ähnelt. Anrecht haben Unternehmer, Freiberufler und Gesellschaften, die Ihre Tätigkeit innerhalb 31.03.2021 aufgenommen haben, in Südtirol eine Tätigkeit ausüben und im Zeitraum 01.10.2020 bis 31.03.2021 im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres einen Umsatzrückgang von mindestens 30 % erlitten haben. Alle Unternehmer und Freiberufler, die im letzten verfügbaren Geschäftsjahr ein Einkommen von mehr als 50.000 erklärt haben, sind ausgeschlossen. Bei Gesellschaften mit mehr als einem Gesellschafter, Sozietäten und Familienunternehmen beträgt die Grenze 85.000 Euro. Um diesen Beitrag kann bereits angesucht werden.

Als Alternative steht ein Fixkostenbeitrag zur Auswahl, der auf die Fixkosten im Verhältnis zum Umsatzrückgang bemessen wird, bis zu einem maximalen Beitrag von 100.000,00 Euro. Zum Beitrag zugelassen sind im Prinzip die gleichen Subjekte, die auch um den Verlustbeitrag ansuchen können, es gibt jedoch keine Einkommensobergrenze. Der Umsatzrückgang von mindestens 30 % muss in diesem Fall im Zeitraum 01.04.2020 bis 31.03.2021 im Vergleich zum selben Zeitraum des Vorjahres erlitten worden sein – es wurde also ein anderer Zeitraum definiert. Der Fixkostenbeitrag ist in vielen Fällen interessanter als der Verlustbeitrag, doch wer um den ersten ansucht hat kein Anrecht mehr auf den zweiten.

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Ausgabe 10/2021
Meraner Stadtanzeiger 10/2021
Do, 13. Mai 2021

  • Editorial 10/2021
  • Rücksicht - von wegen!
  • Als die Trambahn noch von Lana nach Meran fuhr
  • Pflanze nie vor der kalten Sophie
  • Das Hasenglöckchen
  • „Meran hat Vorbildfunktion für das kulturelle Zusammenleben“
  • Restaurant Traube im Herzen von Lana
  • Akupunktur und Laserbehandlung bei Schmerzen und Allergien
  • Die Krokuswiesen am Möltner Joch
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