Stabilitätsgesetz 2015 und andere Neuheiten
Im Winter 2015 von Dr. Egon Gerhard Schenk
Zum Jahresende haben uns das Parlament und die Regierung mit einer Serie von Gesetzen und Verordnungen beglückt, an denen wir uns noch eine Weile die Zähne ausbeißen werden. Die Änderungen betreffen fast jeden Bereich unseres täglichen Lebens und reichen von neuen Regeln im Steuerbereich bis hin zu einer tiefgreifenden Reform des Arbeitsmarktes.
Die Neuheiten finden wir in erster Linie im Stabilitätsgesetz (Gesetz Nr. 190 vom 23. Dezember 2014), das in einem Artikel und 735 Absätzen ab 1. Januar 2015 viele Bereiche neu regelt. Dazu kommt noch das Gesetz Nr. 183 vom 10. Dezember 2014 (Jobs act), das die Regierung ermächtigt, eine weitere Arbeitsrechtsreform durchzuführen, das Gesetz Nr. 186 vom 15. Dezember 2014 über die Selbstanzeige (voluntary disclosure) bezüglich illegal im Ausland gehaltenes Vermögen.
In dieser Ausgabe ist es nur möglich, stichwortartig auf die wichtigsten Neuerungen einzugehen. Auf die einzelnen Themen werden wir in den nächsten Ausgaben genauer eingehen.
Neuheiten für Privatpersonen, Arbeitnehmer und Rentner
- Der Bonus Renzi von 80,00 € pro Monat für Arbeitnehmer mit Gesamteinkommen zwischen 8.000,00 € und 24.000,00 € wurde definitiv im Einheitstext für direkte Steuern (Art. 13 – Absatz 1bis) aufgenommen. Ausgeschlossen vom Bonus bleiben unverständlicherweise immer noch die Rentner.
- Für dieses Jahr wurden alle Begünstigungen für normale Sanierungen (Steuerabzug von 50 %) und energetische Sanierungen (Steuerabzug von 65 %) bestätigt. Genauso wurde die Steuerbegünstigung für den Ankauf von Möbeln, wenn diese in Zusammenhang mit einer Sanierung gekauft werden, beibehalten.
- Es wird wieder die Möglichkeit der Aufwertung von Grundstücken und Beteiligungen gegeben. Die Aufwertung ist bis zum 30.06.2015 durchzuführen. Aufgewertet werden können die Grundstücke und Beteiligungen zum 01.01.2015. Der Steuersatz wurde jedoch verdoppelt: 4 % für Beteiligungen, 8 % für Grundstücke.
- Vom 01.03.2015 bis zum 30.06.2018 können Arbeitnehmer des Privatsektors vom Arbeitgeber die monatliche Auszahlung der Abfertigung verlangen. In diesem Falle wird die Abfertigung jedoch der normalen Besteuerung unterworfen. Der Abfertigungsanteil zählt aber nicht als Einkommen für den Bonus Renzi.
- Die Ersatzbesteuerung der Renditen der Pensionsfonds steigt von 11,5 % auf 20 %. Die Aufwertung der Abfertigung unterliegt nun einer Ersatzbesteuerung von 17 % und nicht mehr von 11 %.
- Für jedes Kind, das zwischen dem 01.01.2015 und dem 31.12.217 auf die Welt kommt, zahlt das INPS für 3 Jahre eine Prämie von 960,00 € pro Jahr. Voraussetzung ist, dass das Familieneinkommen laut Einheitsmeldung ISEE nicht über 25.000,00 € liegt. Liegt dieser Wert unter 7.000,00 €, dann wird die Prämie verdoppelt.
- Die Sanierung der verspäteten Steuerzahlungen wird ab 01.01.2015 faktisch auf 5 Jahre erweitert.
- Innerhalb 30.09.2015 kann durch eine Selbstanzeige das illegal im Ausland gehaltene Vermögen, auch strafrechtlich, saniert werden. Kann man nachweisen, dass das Vermögen bereits seit mehr als 10 Jahren im Ausland gehalten wird, dann braucht man nur die eventuellen Erträge besteuern. Andernfalls muss man auf das gesamte Vermögen und auf die eventuellen Erträge die Steuern samt Strafen entrichten. Es wird dies wohl die letzte Gelegenheit sein, im Ausland illegal gehaltenes Vermögen zu sanieren.