Steuern und mehr: Was bringt uns das neue Jahr?
Im Winter 2013 von Dr. Egon Gerhard Schenk
In der Ausgabe 1/2013 sind wir bereits auf die Neuheiten im Arbeitsrecht bei der Fakturierung und der neuen Vermögenssteuer auf Wertpapierdepots eingegangen. Nun möchten wir insbesondere auf die Neuheiten im Steuerbereich eingehen.
Aufwertung von Grundstücken und Beteiligungen
Mit großer Überraschung für alle wurde mit dem Finanzgesetz für das Jahr 2013 der Termin für die steuerrechtliche Aufwertung von Grundstücken und Beteiligungen wieder geöffnet. Wer am 01.01.2013 Eigentümer von Grundstücken oder Beteiligungen ist, kann diese, zu steuerrechtlichen Zwecken, aufwerten. Der Schätzungsbericht des Sachverständigen muss innerhalb 30.06.2013 erstellt werden. Gleichzeitig muss auch die 1. Rate der Ersatzsteuer bezahlt werden. Die Ersatzsteuer beträgt 4 % bei Grundstücken und qualifizierten Beteiligungen, 2 % bei nicht qualifizierten Beteiligungen.
Die Aufwertung ist immer dann zu empfehlen, wenn in nächster Zeit der Verkauf von Baugründen, Bauerwartungsgründen oder Beteiligungen geplant ist.
Gesetzliches Zahlungsziel zwischen Unternehmen beträgt ab 01.01.2013 30 Tage Verzugszinsen im 1. Halbjahr 2013 betragen 8,75 %
Eigentlich besteht die Regelung bereits seit dem 09.08.2002. Die Bestimmungen der gesetzesvertretenden Verordnung Nr. 192/2012 wurden jedoch der aktuellen EU-Richtlinie angeglichen und auf die öffentliche Verwaltung ausgedehnt. Das gesetzliche Zahlungsziel beträgt normalerweise 30 Tage. Dieses Zahlungsziel kann aber durch eine schriftliche Vereinbarung verlängert werden. Im 1. Halbjahr 2013 beträgt der Verzugszinssatz 8,75 %.
Ab 20.12.2012 zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) auch für Einzelunternehmen
Bei Betriebsneugründungen müssen nun auch die Einzelunternehmen dem Handelsregister die zertifizierte E-Mail-Adresse mitteilen. Unternehmen, welche bereits am 20.12.2012 im Handelsregister eingetragen waren, müssen die PEC innerhalb 30.06.2013 dem Handelsregister mitteilen.
Alle Unternehmen und Freiberufler müssen ab 01.01.2014 über ein POS-Gerät verfügen
Im Rahmen der Bestimmungen zur Unterdrückung des Bargeldverkehrs muss ab 01.01.2014 jedem Kunden die Möglichkeit gegeben werden, mittels Bancomat- oder Kreditkarte die Zahlung vorzunehmen. Somit muss sich jedes Unternehmen und freiberufliche Studio im Laufe des Jahres 2013 ein POS-Gerät installieren lassen. Die viel kolportierte Reduzierung des Verbotes des Bargeldverkehrs auf 50,00 € ist noch nicht umgesetzt worden. Die Pflicht der Haltung eines POS-Gerätes könnte jedoch ein Zeichen in diese Richtung sein.
Steuerfreibeträge für zu Lasten lebende Kinder steigen um 150,00 €/Jahr
Die Erhöhung wirkt sich bereits ab 01.01.2013 auf die Lohnberechnungen aus.
Pro Kind wird daher ab Januar 2013 der Nettolohn um 12,5 € steigen. Bei Kindern unter 3 Jahren beträgt die jährliche Erhöhung 320,00 €, die monatliche 26,66 €.
Absetzbarkeit der Fahrzeugkosten
Für die direkten Steuern wird die Absetzbarkeit aller Kosten für die Nutzung von Personenkraftwagen drastisch reduziert. Die Absetzbarkeit reduziert sich ab 01.01.2013 von 40 % auf 20 %. Bei gemischter Nutzung des PKW durch Mitarbeiter reduziert sich die Absetzbarkeit von 90 % auf 70 %.
Katasterwerte für Grundstücke werden um 15 % erhöht
Die bereits aufgewerteten Katastererträge bei Grundstücken werden um weitere 15 % erhöht. Die Erhöhung beträgt 5 %, wenn die Grundstücke von hauptberuflich tätigen Landwirten, welche in der Verwaltung der ex-SCAU beim INPS versichert sind, bearbeitet werden.