„Superbollo“ ist innerhalb 10.11.2011 zu zahlen
Im Herbst 2011 von Dr. Egon Gerhard Schenk
Mit der Notverordnung Nr. 98 vom 6. Juli 2011 wurde eine Sondersteuer (superbollo) für Fahrzeuge mit großem Hubraum eingeführt. Diese Sondersteuer ist ab dem Jahr 2011 geschuldet.
Welche Fahrzeuge sind von der Sondersteuer betroffen?
Die Zusatzsteuer muss für all jene Fahrzeuge entrichtet werden, welche einen Hubraum von mehr als 225 Kilowatt besitzen. Die Fahrzeughalter müssen 10,00 € pro Kilowatt, welche die 225 Kilowattgrenze überschreiten, entrichten. Besitzt also ein Fahrzeug z.B. 408 Kilowatt (BMW X6), so beträgt die Sondersteuer € 1.830,00 (408-225 = 183 x 10). Die Angabe der Kilowatt findet man auf dem Zulassungsschein (Autobuch) neben dem Kodex (P.2) oder, falls es sich noch um einen alten Zulassungsschein handelt, unter ‘pot. max kw’.
Betroffen sind von dieser Zusatzsteuer insbesondere die sogenannten SUV (Sport Utility Vehicle). In der nebenstehenden Tabelle sind die wichtigsten Fahrzeuge aufgelistet, welche der Sondersteuer unterliegen.
Wann ist die erste Zahlung fällig?
Für das Jahr 2011 muss die Zusatzsteuer innerhalb 10. November 2011 erfolgen. Bei unterlassener Zahlung sind Strafen im Ausmaß von 30 % vorgesehen. Die Zahlung muss mit einem speziellen Mod. F24 (Mod. F24 Versamenti con elementi identificativi) durchgeführt werden. Den Vordruck kann man von der Homepage der Agentur der Einnahmen (www.agenziaentrate.it) herunterladen. Dabei müssen in der Übersicht ERARIO folgende Daten angeführt werden:
- Tipo: A
- Elemento identificativo: das Kennzeichen des Fahrzeuges
- Codice 3364
- Anno di riferimento: 2011