Unvermeidliches Chaos?
Lesezeit: 2 minIm Sommer 2021 von Mirko Oliva
Die entsprechende Mitteilung des Finanzamtes ist Fachleuten nicht entgangen – die Allgemeinheit hat aber kaum Notiz genommen. Auf ausdrücklichen Wunsch der Provinz Bozen wurde die Berechnung des regionalen IRPEF-Zuschlages angepasst, die betroffenen Bürger haben die entsprechenden Steuern nachzuzahlen – eine eventuelle Unterlassung wird geahndet.
Beim regionalen IRPEF-Zuschlag handelt es sich um eine Zusatzsteuer auf die Einkommenssteuer, deren Einnahmen den Regionen (in Südtirol der Provinz) zustehen. Die Regionen können dabei (innerhalb gewisser Grenzen) gestaffelte Steuersätze vorsehen, ebenso Freibeträge. Die Steuer wird, genau wie die Einkommenssteuer und der Gemeindezuschlag, über die Steuererklärung (Mod. 730 oder Unico) berechnet bzw. bei Angestellten bereits über den Lohnstreifen eingehoben. Das bringt mit sich, dass die konkrete Berechnung gemäß den Vorgaben des Finanzamtes erfolgen muss: das Finanzamt entwickelt die Kontrollsoftware und alle Steuer- und Arbeitsrechtsberater passen die Berechnung entsprechend an.
Für 2020 ist es dabei zu einem „Problem“ zwischen der Provinz Bozen und dem Finanzamt gekommen, wobei der Fehler auf eine missverständliche (um nicht zu sagen falsche) Formulierung der Provinz zurückzuführen ist. Das Finanzamt hat von den Südtiroler Steuerzahlern jedenfalls weniger Steuern verlangt als sich das die Provinz vorgestellt hat. Nach einer entsprechenden Intervention hat das Finanzamt die Kontrollsoftware nun angepasst. An die praktischen Folgen hat dabei keiner denken wollen.
Die Steuererklärung für das Jahr 2020 wurden vielfach ja bereits eingereicht oder wenigstens wurden die entsprechenden Steuern eingezahlt. Von Personen, die eigentlich von der Abgabe einer Steuererklärung befreit sind, ganz zu schweigen. Betroffen sind im Prinzip alle Bürger mit einem zu versteuerndem Einkommen von über 75.000 Euro.