Urlaubsbonus (bonus vacanze)
Im Sommer 2020 von Dr. Egon Gerhard Schenk
Um den italienischen Staatsbürgern einen Anreiz zu geben, ihren Urlaub in Italien zu verbringen, hat der Staat einen „Urlaubsbonus“ (bonus vacanze) eingeführt, der ab 1. Juli 2020 beansprucht werden kann. Indirekt sollen dadurch auch die Betriebe gestützt werden.
Höhe des Bonus
Der Bonus ist wie folgt gestaffelt:
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Einzelperson – 150 Euro
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Familie, welche aus 2 Personen besteht – 300 Euro
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Familie, welche aus mindestens 3 Personen besteht – 500 Euro
Der Bonus wird wie folgt verrechnet:
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80 % des Bonus wird mit dem Beherbergungsbetrieb in Form eines Preisrabattes verrechnet;
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20 % des Bonus kann im Jahre 2021 in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Für den Gastbetrieb stellt dieser Rabatt ein Steuerguthaben dar, das er bereits ab dem nächsten Tag mit anderen Steuern und Beiträgen auf dem Mod. F24 verrechnen kann. Der Kodex für die Verrechnung ist noch nicht bekannt.
Voraussetzungen für den Erhalt des Urlaubsbonus
Voraussetzung für den Erhalt des Urlaubsbonus ist, dass
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es sich um eine Familie handelt und
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das Familieneinkommen laut ISEE/EEVE-Erklärung unter 40.000 Euro liegt.
Der Bonus kann für Urlaube zwischen dem 01. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2020 beansprucht und nur einmal genutzt werden. Er ist also nicht auf mehrere Urlaube aufteilbar. Am Urlaub muss nicht die gesamte Familie teilnehmen und der Bonus kann auch von einem anderen Familienmitglied als dem Antragsteller verwendet werden.
Der Aufenthalt muss mit Rechnung, Steuerquittung oder Steuerbeleg unter Angabe der Steuernummer des Nutznießers des Bonus dokumentiert werden.
Voraussetzungen der Urlaubsunterkunft
Der Bonus kann bei allen Beherbergungsbetrieben beansprucht werden, welche der Initiative zustimmen. Der Gastbetrieb kann nicht gezwungen werden, den Bonus zu verrechnen. Vor der Buchung ist es also notwendig, den Gastbetrieb zu kontaktieren und zu fragen, ob er sich bereit erklärt, den Gutschein einzulösen. Damit der Betrieb den Bonus anerkennen kann, muss er über einen SPID oder eine elektronische Identitätskarte vom Typ CIE 3.0 verfügen. Der Bonus muss nämlich über eine eigene Internet-Applikation kontrolliert und bestätigt werden.
Wie kann der Bonus beantragt werden
Als ersten Schritt muss der Antragsteller überprüfen, ob er überhaupt Anrecht auf den Bonus hat. Hierfür muss er sich vergewissern, dass er über ein Patronat eine gültige Einkommenserklärung ISEE/EEVE eingereicht hat, und das Familieneinkommen nach ISEE/EEVE-Kriterien unter 40.000,00 liegt. Die Einheitsersatzerklärung (DSU) kann man auch online über die eigenen Zugänge beim INPS machen. Falls keine ISEE/EEVE oder DSU abgegeben wurde, wird der Antrag sofort abgelehnt. Danach muss der Antragsteller (Kunde/Urlauber) die Gratis-App IO auf dem Handy herunterladen. Mittels Spid oder elektronischer Identität (CIE 3.0) kann der Bonus ab 1. Juli über diese App unter dem Abschnitt „pagamenti“ beantragt werden.
Nach Überprüfung der Voraussetzungen für den Antrag (aktuelle DSU muss vorhanden sein, Isee-Betrag darf nicht überschritten worden sein, Bonus darf nicht schon von einem anderen Familienmitglied beansprucht worden sein usw.) erhält der Antragsteller eine Bestätigung mit einem einmaligen Kodex (Codice univoco) und einem QR-Code. Aus der Bestätigung gehen folgende Daten hervor:
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der Betrag des Bonus
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der Zeitraum der Nutzung
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die Familienmitglieder, denen er zugeteilt ist.
Dieser einmalige Kodex (codice univoco) oder der QR-Code muss dann bei Bezahlung der Hotelrechnung dem Gastwirt weitergegeben werden. Nach einer Überprüfung der Daten über das Internet kann der Gastwirt den Bonus in der Höhe von 80 % anerkennen.
Die Zahlung des Aufenthaltes muss direkt über den Gastbetrieb oder ein Reisebüro erfolgen, sie darf nicht über Online-Vermittlungsplattformen (booking.com, trivago, usw.) abgewickelt werden
Was muss der Gastbetrieb tun, wenn er den Bonus gewähren möchte
Hat sich der Gastwirt entschieden, den Bonus zu gewähren, dann muss er sich zuerst den Zugang zum reservierten Bereich der Agentur der Einnahmen schaffen. Das erfolgt mittels SPID, über Entratel oder Fisconline. Beim SPID handelt es sich um die gleichen Zugriffsdaten, den viele Betriebe bereits in Zusammenhang mit dem Verlustbeitrag des Landes bei der Post angefordert haben.
Die Applikation für den „bonus vacanze“ findet man unter: Mia scrivania > servizi per > comunicare > bonus vacanze
Einmal mit der Agentur der Einnahmen verbunden, muss der Gastwirt nun die Steuernummer des Kunden (muss identisch mit dem auf der Rechnung sein), den einmaligen Kodex oder QR-Code und den Gesamtbetrag der Rechnung ohne Rabatt eingeben.
Nach positiver Überprüfung des Systems über die Richtigkeit der Daten muss der Gastwirt den Bonus bestätigen und in diesem Moment wird der Bonus als genossen markiert. Er kann dann nicht mehr annulliert oder neu beantragt werden. Eventuelle Restbestände gehen verloren!
Einen Arbeitstag nach Bestätigung des Rabattes kann der Bonus vom Gastwirt mittels Mod. F24 mit anderen Steuern kompensiert werden.