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Wie Bozen so Rom? Staatliche Verlustbeiträge gegen Corona

Lesezeit: 2 min

Im Frühling 2020 von Mirko Oliva


Mit einigen Wochen Verspätung und nach etlichen Reibereien zwischen den Regierungsparteien hat die ital. Regierung ein umfangreiches (200 Seiten) Dekret zur Stärkung der ital. Wirtschaft erlassen. Die vom Staat zur Verfügung gestellten Mittel sind wesentlich geringer als jene, die andere europäische Staaten bereitstellen. Die Verteilung der Summen ist mehr als fragwürdig; so werden zur Rettung der auch in Boom-Zeiten nicht lebensfähigen maroden Fluggesellschaft Alitalia mehr Mittel zur Verfügung gestellt als für die Rettung der gesamten Tourismusbranche. Während Hilfsmaßnahmen für Schwarzarbeiter vorgesehen sind, werden andere steuerzahlende Berufsgruppen ausgeschlossen.

Verlustbeiträge für Kleinunternehmen mit einem Jahresumsatz 2019 unter 5 Millionen Euro sind ein wichtiger Punkt im Programm der Regierung. Voraussetzung für den Erhalt des Beitrages ist, dass der Umsatz im April 2020 um mindestens ein Drittel geringer ist als der Umsatz im April 2019. Unternehmen, die nach dem 1.1.2019 ihre Tätigkeit aufgenommen haben, haben automatisch Anrecht.

Die Höhe des Verlustbeitrages wird aufgrund des Umsatzrückganges im April 2020 gegenüber April 2019 berechnet und beträgt:

  • 20 % für jene Unternehmen, die im Jahr 2019 max. 400.000 € Umsatz erzielt haben
  • 15 % für jene Unternehmen, die zwischen 400.000 € und 1.000.000 € Umsatz erzielt haben
  • 10 % für die Unternehmen mit mehr als einer Million Umsatz

Personen erhalten dabei einen Mindestbeitrag von 1.000 €, Gesellschaften mindestens 2.000 €.

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Ausgabe 11/2020
Meraner Stadtanzeiger 11/2020
Do, 28. Mai 2020

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