Neuheiten aus der Wirtschaft zum Jahresbeginn
Im Winter 2012 von Dr. Egon Gerhard Schenk
Bei Bargeldzahlungen über 999,99 keine Strafen bis zum 31.01.2012 – Überbringersparbücher müssen innerhalb 31.03.2012 angepasst werden
Bei der Umwandlung der Notverordnung „Rette Italien“ in ein ordentliches Gesetz wurden vom Parlament, bezüglich der Einschränkungen im Bargeldverkehr, zwei wichtige Änderungen vorgenommen:
- für Zahlungen zwischen dem 06.12.2011 und 31.01.2012 werden die Strafen ausgesetzt. Voraussetzung ist, dass die alte Grenze von 2.499,99 € nicht überschritten wird.
- Überbringersparbücher müssen innerhalb 31.03.2012 der neuen Grenze von 999,99 € angeglichen werden. Wer z.B. Mietkautionen über 999,99 € in Form eines Überbringersparbuches hat, muss dieses bis zum 31.03.2012 regulieren.
Renten über € 1.000,00 werden ab 07.03.2012 vom NISF/INPS nicht mehr in bar ausbezahlt
Im Rundschreiben Nr. 24711 vom 30.12.2011 weist das NISF/INPS darauf hin, dass Renten über € 1.000,00 ab 07.03.2012 nicht mehr in bar ausbezahlt werden können. Dies betrifft, laut Berechnungen des NISF/INPS, 450.000 Rentner. Diese Rentner müssen nun innerhalb 29.02.2012 dem NISF/INPS über die Postzahlstelle mitteilen, auf welches Post- oder Bankkonto die Rente überwiesen werden soll.
Bankgeheimnis gegenüber dem Fiskus vollständig abgeschafft
Banken und andere Finanzvermittler müssen ab 01.01.2012 der Finanzbehörde telematisch alle einzelnen Bewegungen auf den Bankkonten der Kunden sowie die Bewegungen für die anderen unterhaltenen Geschäftsbeziehungen mitteilen. Die Daten fließen in das Datenarchiv SERPICO und ermöglichen somit dem Fiskus eine vollständige Kontrolle der Finanzbewegungen eines jeden Bürgers.
Entlohnung mittels Lohngutscheine (Voucher) für Teilzeitbeschäftigte auch im Jahre 2012 möglich
An Teilzeitbeschäftigte und Bezieher von Arbeitslosen-, Mobilitäts- und Lohnausgleichsgeldern können auch im Jahre 2012 Entlohnungen mittels Voucher ausbezahlt werden. Dies sieht der Art. 6 der Notverordnung Nr. 216 vom 29.12.2011 vor. Bei Teilzeitbeschäftigten darf es sich jedoch nicht um den gleichen Arbeitgeber handeln.
Pensionsbeiträge der Selbstständigen steigen ab 01.01.2012
Die Pensionsbeiträge für Kaufleute und Handwerker steigen ab 01.01.2012 um 0,4 %. Der neue Basisbeitragssatz beträgt für Handwerker 20,40 % – für Kaufleute 20,49 %. Die Beiträge für die in der getrennten Pensionskasse (gestione separata) eingetragenen Personen steigen um 1 % (von 26,72 % auf 27,72 % bzw. von 17 % auf 18 %).
Kein Feiertag des Jahres 2012 wird auf einen anderen Tag verschoben
Eine Notverordnung des Jahres 2011 sieht vor, dass 3 Zivilfeiertage auf einen Montag oder auf einen Freitag verlegt werden können, um sogenannte Brückenferien zu vermeiden. Nachdem die entsprechende Verfügung des Präsidenten des Ministerrates nicht, wie vom Gesetz vorgesehen, innerhalb 30.11.2011 veröffentlicht wurde, gibt es im Jahre 2012 keine Verschiebungen.
Vermögenssteuer für Immobilien und Finanzvermögen im Ausland
In Italien steuerrechtlich ansässige Personen müssen ab 2011 eine Vermögenssteuer auf die im Ausland gehaltenen Immobilien und auf das ausländische Finanzvermögen (Wertpapiere, Lebensversicherungen, Beteiligungen, usw.) entrichten. Als in Italien steuerrechtlich ansässige Person wird jene bezeichnet, die für mehr als 183 Tage im Jahr das Zentrum ihres Interesses in Italien hat. Diese Bestimmung betrifft daher auch Ausländer, die steuerrechtlich ihren Wohnsitz in Italien haben. Der Steuersatz beträgt 0,76 % und wird auf den Anschaffungswert der Immobilien oder auf den Marktwert berechnet.
Sondersteuer für das, im Rahmen des Steuerschutzschildes, zurückgeführte Finanzvermögen
Wer in den Jahren 2002 bis 2010 den Steuerschutzschild beansprucht hat und sein ausländisches Finanzvermögen zurückgeführt hat, wird nun zur Kasse gebeten. Innerhalb 16. Februar 2012 muss von den Finanzvermittlern eine Sondersteuer von 0,4 % einbehalten und der Finanzbehörde überwiesen werden. Im Jahre 2012 steigt die Sondersteuer auf 1 %, im Jahre 2013 auf 1,35 %.
Gesetzlicher Zinsfuß steigt von 1,5 % auf 2,5 %
Mit 01.01.2012 steigt der gesetzliche Zinsfuß von 1,5 % auf 2,5 %. Diese Änderung betrifft hauptsächlich die Zinsberechnung bei privaten Schulden, die Bewertung der Realrechte (z.B. Fruchtgenussrecht) und die Zinsberechnung bei der sogenannten freiwilligen Sanierung von verspäteten oder unterlassenen Steuerzahlungen.