Neuheiten im Arbeitsrecht und im Steuerbereich
Im Winter 2024 von Dr. Markus Schenk
Das neue Haushaltsgesetz wurde am 30. Dezember 2023 veröffentlicht. Nachstehend die wichtigsten Neurungen für 2024:
Beitragsreduzierung für Arbeitnehmer
Die Beitragsreduzierung des Beitragssatzes der Arbeitnehmer von 6 % bzw. 7 %, welche im Jahr 2023 eingeführt wurde, bleibt für das Jahr 2024 bestätigt. Nochmals die Tabelle zur Auffrischung:
Beitragsgrundlage |
Reduzierung Beitragssatz |
|
---|---|---|
0,00 € |
bis 1.923,00 € |
7 % |
von 1.923,00 |
bis 2.692,00 € |
6 % |
Erhöhung der Grenze bzgl. Fringe Benefit
Nur für das Jahr 2024 wurde die Grenze der steuerfreien Zusprüche von unentgeltlichen Sachbezügen (Privatnutzung Firmenfahrzeug, Wertgutscheine, usw.) von 258,23 € auf:
- 1.000,00 € für Personen ohne zu Lasten lebenden Kindern;
- 2.000,00 € für Personen mit zu Lasten lebenden Kindern.
erhöht.
Anpassung der Steuersätze
Für das Jahr 2024 wird der Steuersatz von 25 % abgeschafft. Für das Jahr 2024 werden folgende Steuersätze für die Berechnung der Bruttosteuer angewandt:
Einkommen |
Steuersatz |
0,00 € bis 28.000 € |
23 % |
über 28.000,00 € und bis zu 50.000,00 € |
35 % |