75 % Steuerbonus für barrierefreies Bauen
Im Sommer 2023 von Mirko Oliva
Der Staat fördert Umbaumaßnahmen an bestehenden Gebäuden zum Abbau von architektonischen Hindernissen mit einem attraktiven Steuerabzug in Höhe von 75 % der nachgewiesenen Ausgaben. Diese ursprünglich nur für 2022 vorgesehene steuerliche Unterstützung wurde bis 31. Dezember 2025 verlängert.
Gefördert werden Investitionen, die zur Barrierefreiheit beitragen. Dazu zählen neben der Installation von Aufzügen und dem Bau von Rampen zur Überwindung von Treppen auch die Neugestaltung von Böden und Türen. Weitere Anpassungen, die unter die Begünstigung fallen, sind neue Fenster, Küchen, Toiletten, Balkone, Wege, Außenanlagen und Gegensprechanlagen, immer sofern die Anpassungsmaßnahmen den Abbau von Barrieren zur Folge haben.
Die maximal zulässigen Kosten hängen von der Art der Immobilie ab:
- Für Einfamilienhäuser, Reihenhäuser und autonome Wohnungen innerhalb von Mehrfamilienhäusern mit eigenständigem Zugang betragen diese 50.000 Euro.
- Bei Gebäuden mit zwei bis acht Einheiten betragen die maximal zulässigen Kosten 40.000 Euro pro Einheit.
- Für Gebäude mit mehr als acht Einheiten betragen die maximal zulässigen Kosten 30.000 Euro pro Einheit.
Der Bonus kann in 5 gleichen Jahresraten von der Einkommensteuer abgezogen werden, aber auch an Dritte abgetreten werden. Der Bonus kann auch in Form von Rechnungsrabatt gegenüber dem ausführenden Unternehmen in Anspruch genommen werden. Dieses hat dann wieder die Möglichkeit, den Bonus mit eigenen Steuern zu verrechnen oder diesen an Dritte abzutreten.