REGION VERSTÄRKT DIE UNTERSTÜTZUNG DER FAMILIEN IN SCHWIERIGKEITEN

21. Oktober 2021

KOMPATSCHER: REGION VERSTÄRKT DIE UNTERSTÜTZUNG DER FAMILIEN IN SCHWIERIGKEITEN

 

Die Verordnung betreffend die Unterstützung der Zusatzvorsorge wurde geändert: Wer seit mindestens zwei Jahren in einer Gemeinde der Region wohnhaft ist, sich in einer schwierigen finanziellen und familiären Lage befindet und für den Zeitraum zwischen dem 23. Februar 2020 und dem 30. Juni 2021 Anrecht auf Unterstützung der Vorsorgebeiträge hat, kann diese Maßnahme zusätzlich zu der im Regionalgesetz vorgesehenen Höchstdauer von 208 Wochen für weitere 26 Wochen in Anspruch nehmen. Dies wurde auf Vorschlag des für die Sozialvorsorge zuständigen Vizepräsidenten der Region Arno Kompatscher in einem von der Regionalregierung genehmigten Beschluss festgelegt. Empfangsberechtigt sind Arbeitslose, die Beihilfen seitens öffentlicher Körperschaften beziehen, Personen, die bei einem einzigen Arbeitgeber mit Mehrwertsteuernummer, mit prekären Verträgen bzw. mit Verträgen für Projektarbeit beschäftigt sind (außer den Personen, die eine Rente beziehen), und Personen, deren Abwesenheit von der Arbeit wegen Krankheit oder Unfall sich über den vom jeweiligen Vorsorgeinstitut und vom Arbeitgeber entschädigten Zeitraum hinauszieht.

Demnach können alle Personen, die die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme erfüllen, ab dem Inkrafttreten der Verordnung (ab dem fünfzehnten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Region) einen Antrag stellen. Die Patronate wurden bereits informiert und können diesbezüglich Auskunft erteilen. Kompatscher erklärte, dass man angesichts des Gesundheitsnotstands alle möglichen Maßnahmen ergreife, um den Familien in Notlagen zu helfen. In diesem Zusammenhang habe man mit Weitsicht daran gedacht, den Bürgerinnen und Bürgern eine weitere Unterstützung zu bieten. Die Zusatzvorsorge lege nämlich den Grundstein dafür, dass man mit größerer Zuversicht in die Zukunft blicken könne.

 


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