Der Hahn ist wieder offen: Landesbeiträge für Klein- und Mittelbetriebe
Im Winter 2020 von Mirko Oliva
Verlustbeiträge im Ausmaß von 20% der zugelassenen Kosten können Unternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitern, die in den Bereichen Handwerk, Handel, Industrie oder Dienstleistungen tätig sind, gewährt werden. Die Investitionen müssen sich auf operative Betriebsstätten beziehen, die in Südtirol angesiedelt sind und mindestens 20.000 Euro betragen. Die max. förderbare Investitionssumme beträgt 500.000 €. Beihilfefähig sind Investitionen in materielle oder immaterielle Vermögenswerte zur Errichtung einer neuen oder zur Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte, zur Diversifizierung der Produktion durch neue, zusätzliche Produkte sowie die grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses. Dabei werden der Ankauf von Einrichtungen, Hard- und zugehöriger Software, Maschinen, Geräten, Anlagen und Arbeitsfahrzeugen gefördert.
Die entsprechenden Ansuchen müssen innerhalb 30. April 2020 und vor Beginn der Investition eingereicht werden, wobei nur ein Gesuch pro Unternehmen zulässig ist. Die Investitionen müssen sich auf 2020 beziehen. Der Beitrag ist nicht mit anderen Förderungen wie z.B. „Neue Sabatini“ kumulierbar. Die Auswahl der förderungswürdigen Investitionen erfolgt wieder durch ein Wettbewerbsverfahren.
Die meisten Punkte gibt es dabei für Investitionen im Bereich „Industrie 4.0“, für Forschungs- und Entwicklungsprojekte, für Projekte zur Nutzung bestehender Baukubatur und für Nahversorgungsbetriebe und Geschäfte in peripheren Zonen. Aber auch für Investitionen in strukturschwachen Gebieten, in Frauenunternehmen und in Unternehmensnetzwerken, die Nutzung des Services „Export Coach“ der IDM, die Beteiligung an Auslandsmessen und besondere berufliche Qualifikationen des Unternehmers (z.B. Studium, Meisterbrief) sowie Zertifizierungen des Unternehmens (z.B. ISO, audit familieundberuf) bringen Punkte.
Investitionswillige Unternehmen haben außerdem Zugang zu einer Reihe von staatlichen und europaweiten Förderungen, sowohl in Form von Steuergutschriften wie in Form von direkten Beiträgen. Diese sind rein vom Betrag vielfach sogar interessanter als die Landesbeiträge, aber leider oftmals mit einem höheren bürokratischen Aufwand verbunden und daher nur bei größeren Investitionen wirtschaftlich sinnvoll. Eine Ausnahme bildet die „Sabatini“ Förderung: dabei wird Unternehmen, die neue Maschinen, Anlagen, Werkzeuge, Hard- und Software erwerben und dies mittels Darlehen oder Leasing finanzieren, ein Zinsbeitrag gewährt. Der Clou: der Zinsbetrag beträgt bis zu 3,575 % für 5 Jahre und ist somit höher als die Zinsen, die im Moment für eine Finanzierung derselben Dauer bezahlt werden müssen.