Sonderabschreibung läuft mit 31.12.2018 aus
Es ist notwendig, Investitionen zu planen
Im Herbst 2018 von Dr. Egon Gerhard Schenk
Vor Ende des Jahres wird man wahrscheinlich nicht den Text des Haushaltsgesetzes für 2019 kennen. Die Fachpresse geht aber aufgrund von inoffiziellen Verlautbarungen davon aus, dass die Sonderabschreibung von 130 % (superammortamento) mit 31.12.2018 auslaufen wird. Es handelt sich dabei um eine wirksame und unbürokratische Steuerbegünstigung auf die getätigten Investitionen. Die Steuerbegünstigung betrifft alle Anlagegüter, mit Ausnahme der Immobilien, der Personenkraftwagen und jener Güter, für welche ein Abschreibungssatz von weniger als 6,5 % vorgesehen ist.
Wer also in nächster Zeit Investitionen tätigen will oder muss, soll diese jetzt planen.
Investitionen noch innerhalb 31.12.2018 tätigen!
Die einfachste Variante, um in den Genuss der Sonderabschreibung zu kommen, ist, noch vor dem 31.12.2018 die Investitionen zu tätigen. Die Investitionen müssen am 31.12.2018 dem Unternehmen zum Gebrauch zur Verfügung stehen. Die Zahlung kann auch erst im nächsten Jahr durchgeführt werden.