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Steuervereinfachungen

Lesezeit: 3 min

Im Herbst 2014 von Dr. Egon Gerhard Schenk

Dieser Artikel erschien vor 7 Jahren im Meraner Stadtanzeiger und ist unter Umständen nicht mehr ganz aktuell

Am 30. Oktober 2014 hat die Regierung den Text der gesetzesvertretenden Verordnung zur Steuervereinfachung genehmigt. Es handelt sich dabei um einen ersten Teil der seit langem angekündigten Maßnahmen. Im Vordergrund der Verordnung steht sicher die Absicht der Regierung, die Steuererklärungen vorab auszufüllen und den Steuerpflichtigen innerhalb 15. April elektronisch zur Verfügung zu stellen.

Der vorab ausgefüllte Vordruck 730 (730 precompilato)

Für die Regierung scheint der vorab ausgefüllte Vordruck 730 ein Meilenstein in der Steuervereinfachung darzustellen. Die Steuerverwaltung möchte den Arbeitnehmern eine fertige Steuererklärung liefern, die der Steuerpflichtige innerhalb 7. Juli 2015 bestätigen oder abändern kann. Der Vordruck soll laut Auskunft des Finanzamtes bereits alle Daten beinhalten, welche in den Zentralarchiven der Finanzbehörden vorliegen. Es soll sich dabei um die Grund- und die Gebäudeeinkommen, die Einkommen aus Arbeit, die absetzbaren Spesen (Versicherungen, Zinsen, Arztkosten, Pensionsbeiträge usw.) handeln. Nachdem dieser Vordruck bereits am 15.04.2015 auf der Plattform Fisconline in elektronischer Form bereitgestellt werden soll, müssen vorher alle diese Daten gesammelt werden. Zu diesem Zwecke sieht die Verordnung vor, dass innerhalb 28.02.2015 die Banken, Versicherungen und die Vorsorgeeinrichtungen namentlich für jeden einzelnen Steuerpflichtigen die Darlehenszinsen, Prämien für Lebensversicherungen, Einzahlungen in Zusatzrenten usw. melden müssen. Ärzte werden voraussichtlich eine eigene Kundenliste erstellen müssen und diese innerhalb 28.02.2015 an die Agentur der Einnahmen senden.

Arbeitgeber und Steuersubstitute müssen innerhalb 07.03.2015 die Daten der Arbeitsverhältnisse und der einbehaltenen Steuern telematisch der Agentur der Einnahmen übermitteln. Zu diesem Zwecke wurde der Vordruck CUD neu gestaltet und heißt jetzt Vordruck CU. In diesem Vordruck wurde jetzt auch die Bestätigung über die getätigten Steuerrückbehalte eingebaut, sodass die bisherigen Bestätigungen für Freiberufler, Vertreter usw. entfallen.

Die übrigen Steuervereinfachungen

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Ausgabe 23/2014
Meraner Stadtanzeiger 23/2014
Fr, 28. Nov 2014

  • Editorial 23/2014
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  • Sonnenrundgang und Jaufenburg
  • Steuervereinfachungen
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