Vermögenswerte im Ausland
Noch einen Monat Zeit für Selbstanzeige
Im Sommer 2015 von Dr. Egon Gerhard Schenk
Wer Vermögenswerte im Ausland hat, welche in den Jahren 2004 bis 2013 in der Steuererklärung (Übersicht RW) nicht erklärt wurden, hat bis zum 30.09.2015 die letzte Möglichkeit, diese Vermögenswerte durch Selbstanzeige aufzudecken.
Ab dem Jahre 2017 haben sich die wichtigsten Staaten durch bilaterale Abkommen gegenseitig dazu verpflichtet, die fiskalischen Daten der nicht ansässigen Personen den anderen Staaten automatisch zu übermitteln. Die Selbstanzeige ist daher nicht vom italienischen Fiskus erfunden worden, um schnelles Geld zu machen, sondern in allen Ländern als letzte Chance eingeführt worden, irreguläre Positionen zu sanieren. Wird die Selbstanzeige nicht oder nur lückenhaft gemacht, dann ist die Herkunft des Vermögens automatisch als illegal anzusehen, mit den entsprechenden auch strafrechtlichen Folgen (Selbstgeldwäsche, 2 bis 8 Jahre Haft).
Von der Selbstanzeige sind sicher mehr Personen betroffen, als allgemein angenommen wird. Bereits die Haltung eines ausländischen Sparbuches mit einem durchschnittlichen Kontostand von mehr als 5.000,00 € muss in der Steuererklärung angeführt werden. Betroffen von der Selbstanzeige sind nicht nur die Kontoinhaber, sondern auch die Zeichnungsberechtigten.
Besonders wichtig ist die Selbstanzeige für jene Personen, welche in der Schweiz Konten besitzen. Die Schweiz hat nämlich bereits seit Jahresbeginn alle Konten eingefroren. Größere Barbehebungen sind nicht mehr möglich. Eine Kapitalrückführung ist nur mehr durch Vorlage der Selbstanzeige und der Steuererklärung für das Jahr 2014 möglich.