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Der Pechklauber, Pech(l)er oder Harzer

Nachteile der Harznutzung

Lesezeit: 5 min

Im Winter 2014 von Dr. Elfriede Zöggeler-Gabrieli

Dieser Artikel erschien vor 7 Jahren im Meraner Stadtanzeiger und ist unter Umständen nicht mehr ganz aktuell

Infolge der Harzgewinnung war mit einem Holzmassenzuwachsverlust zu rechnen. Auch die technische Holzqualität wurde beeinträchtigt. Lärchenholz wird nämlich durch das Anbohren auf „Lörget“ innerlich trocken und hart. Statt als Bauholz 50 bis 100 Jahre zu halten, überdauerte es durch übermäßigen Harzentzug nur wenige Jahre. Wenn Bohrlöcher außerdem nicht verschlossen werden, setzt die Fäulnis des Holzes ein. Hinzu kommt, dass der Harzverlust der Bäume zur geringeren Samenproduktion sowohl hinsichtlich der Quantität als auch der Qualität führt. Die Bäume werden auch anfälliger gegenüber dem Schädlingsbefall.

Beim „Pigelbrennen“ werden durch das Roden der Kienstöcke, der Jungwuchs und die Krautschicht des Bodens sowie das über viele Jahrzehnte entstandene Bodenprofil zerstört. Oftmals waren starker Bodenabtrag und gegebenenfalls auch Hangrutschungen in den Föhrenbeständen die Folge.

„Lörget“-Zehent

Als die Beauftragten der Landesfürstlichen Kammer in den Jahren 1624, 1625 und 1626 die Abrechnungen des Bergrichters von Nals und Terlan, Hanns Christoph Engl, kontrollierten, entdeckten sie, dass für den Zentner „Lörget“ nur 6 Gulden verrechnet wurden. Dies verstieß gegen den ausgegangenen Befehl, den „Lörget“-Zehent auf das Höchstmaß zu besteuern, was bedeutete, dass ein Zentner „Lörget“ mit mindestens 10 Gulden zu verrechnen war. Falls aber das Pech um diesen hohen Preis nicht zu veräußern war, musste der Bergrichter der Kammer den Verkaufsschein vorweisen.

Waldschäden durch Pechklauber

Da das unkontrollierte Pechklauben den Wäldern Schaden zufügen konnte, wurden von der landesfürstlichen Obrigkeit eigene Verordnungen erlassen. Bereits unter Herzog Friedrich bzw. Herzog Sigmund wurde in den Jahren 1441 und 1443 das „Lörgetbohren“ den Untertanen verboten und als landesfürstliches Regal angesehen. Das Verbot wurde in späteren Holz- und Waldordnungen erneuert, wobei von entscheidender Bedeutung die Wald­ordnung für Tirol von Kaiser Ferdinand 1541 war. Unter Paragraph 28 wurde nämlich kundgetan, dass Amtsleute und Waldmeister Pechgewinner und „Lörgetklauber“ nicht dulden sollen und dass denselben das gewonnene Pech und Lörget abzunehmen sei.

Im Kopialbuch von 1640, das im Tiroler Landesarchiv (Innsbruck) aufbewahrt wird, ist von welschen Pechklaubern, Bohrern und „Pigelbrennern“ die Rede, die fast im gesamten Tiroler Gebiet in den Wäldern durch das Pechsammeln merklichen Schaden anrichteten und zudem auch in den Bergwerken Erz zusammenrafften, um alles gemeinsam nach Italien zu transportieren. Zur Ergreifung der Straftäter sollte der „Obriste Forstmeister“ den Forstmeistern, Überreitern und Forstknechten den Auftrag geben, in den Wäldern besonders wachsam zu sein. Sollten sie genannte Übeltäter in Erfahrung bringen, dann sollten die Forstleute diese gegen eine Entschädigung gefangen nehmen oder der Obrigkeit anzeigen, damit sie verhaftet und ins Gefängnis gebracht werden konnten.

Die volksmedizinische Bedeutung

Pech und ätherische Öle gehören zu den ältesten und gebräuchlichsten Hilfsmitteln der Heilkunst. Die in Samen, Nadeln und Harz enthaltenen Wirkstoffe (Ätherische Öle, Harzsäuren) wirken schleimlösend, wassertreibend, durchblutungsfördernd und keimtötend.

Nicht nur die Phönizier verwendeten Harze in Salben und zur Räucherung (Styrax und Weihrauch). Auch die Ägypter gebrauchten verschiedene Harzarten (Styrax, Mastix, Laudanum und Asphalt) in der Medizin und zum Einbalsamieren. Der Rauch verbrannter Harze in der medizinischen Therapie wurde auch in Indien eingesetzt und in einer Mischung mit Knochenmehl und Kalk galt es als Mittel gegen den Biss der Giftschlangen. Griechen und Römer hinterließen schriftliche Aufzeichnungen und Rezepturen, worin von Wundverbänden aus Wein und Harz (Fichtenharz und Terpentinöl) sowie als blutstillendes und als Uterusmittel berichtet wird. Räucherungen mit Harz galten als gutes Hustenmittel und so hat sich das Pech bis in die heutige Zeit wegen seiner antiseptischen Eigenschaft in verschiedener Form als Wundheilmittel erhalten.

Darüber hinaus dienten Harze von alters her als Mittel gegen Gicht, Rheuma, Brustleiden, als krampflindernde, wurmtreibende oder Wehen fördernde Arzneien. Die Anwendung erstreckte sich dabei von Räucherungen, Badezusätzen, Salben und Pflastern bis zur direkten Einnahme.

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Harzgewinnung: An einer Kiefer angebrachte Lachte, an der das Pech abgekratzt wurde. Sammelbehälter
Ausgabe 4/2014
Meraner Stadtanzeiger 4/2014
Fr, 21. Feb 2014

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