Franz Hintner
Verantwortlicher Veterinär für den Gesundheitsbezirk Meran
Im Winter 2023 von Eva Pföstl
Seit 2004 leitet Franz Hintner den tierärztlichen Dienst des Gesundheitsbezirks Meran und seit 2006 steht er als Präsident der Tierärztekammer in Südtirol vor. Der gebürtige Pusterer studierte Tiermedizin in Wien. Im Anschluss arbeitete er 2 Jahre lang als Assistenztierarzt in Bayern. Nach seiner Rückkehr nach Südtirol war er fast 12 Jahre lang wissenschaftlicher Verantwortlicher für die Futtermittelzusammenstellung und -beratung bei der Firma Rieper in Vintl und gleichzeitig als Tierarzt tätig. „In dieser arbeitsintensiven Zeit habe ich viel von Tierernährung gelernt, war viel unterwegs und habe durch meine Arbeit als Tierarzt gesehen, was in Südtirol so auf den Höfen alles vor sich geht“, erzählt er bei unserem Treffen am Sitz des Veterinärdienstes in der Marlinger Straße in Meran. „Ich war immer ein passionierter Tierarzt, allerdings muss man zu jeder Tages- und Nachtzeit zur Verfügung stehen und als sich 1999 die Möglichkeit bot, in die öffentliche Verwaltung zu gehen, habe ich mich entschlossen, diese neue Herausforderung anzunehmen“, erklärt er. Nach zusätzlichen Wettbewerben wurde er im Jahre 2000 definitiv in den tierärztlichen Dienst des Südtiroler Sanitätsbetriebes aufgenommen, anfangs als Amtstierarzt in Bruneck, später
2 Jahre als Koordinator des Veterinärbezirks Bruneck. Als 2004 die Stelle als Koordinator des tierärztlichen Dienstes im Gesundheitsbezirk Meran des Südtiroler Sanitätsbetriebes frei wurde, übersiedelte er nach Meran. Als Amtsleiter des flächenmäßig größten Bezirks von Südtirol (neben Meran gibt es je einen tierärztlichen Dienst in Bruneck und Brixen und die Zentrale in Bozen) trägt er heute eine große Verantwortung im Dienstsitz, wo 10 Amtstierärzte, 3 Hygieneinspektoren, 2 Tieraufseher und 2 Verwaltungsmitarbeiterinnen tätig sind.
Vom Stall bis zum Teller
Die Zuständigkeiten und Aufgaben seines Amtes sind äußerst vielfältig. „Wir arbeiten nicht klinisch, sondern sind eine Behörde und unsere Tätigkeitsbereiche unterliegen sowohl engen nationalen Regelungen als auch umfangreichen Bestimmungen der Europäischen Union“, erklärt Hintner. „Unsere Aufgabenbereiche umfassen 3 Schwerpunkte: Beratung, Überwachung und auch Sanktionierung, denn wir sind Beamte der höheren Gerichtspolizei und somit befugt, auch Strafen auszustellen“, ergänzt er. Die Einhaltung der Vorschriften zum Wohl von Mensch und Tier sicherzustellen, ist Aufgabe der im öffentlichen Dienst stehenden Amtstierärztinnen und Amtstierärzte. Dazu gehört u.a. Tierseuchen zu verhindern und oder zu bekämpfen, die Menschen vor gesundheitlichen Gefahren durch Krankheitserreger tierischen Ursprungs zu schützen, das Leben und Wohlbefinden der Tiere zu erhalten und Leiden der Tiere zu verhüten. „Aber zu unseren Aufgaben gehört es auch, die Konsumenten vor Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft zu schützen. Darüber hinaus haben wir die Aufgabe, die Umwelt vor schädlichen Einflüssen zu bewahren, die von Tieren, tierischen Erzeugnissen und Abfällen ausgehen können“, so Hintner. Die Aufgaben des öffentlichen Veterinärwesens decken somit den Leitsatz „vom Stall bis zum Tisch“ als grundlegendes Prinzip der Lebensmittelsicherheit vollständig ab.
Lebensmittelsicherheit
Sichere und gesunde Fleisch- und Milchprodukte können nur mit gesunden Tieren erzeugt werden. Die Qualität muss ausgewiesen und dokumentiert werden. Deshalb ist die Überwachung und die Kontrolle von Betrieben mit Fleisch und Fleischerzeugnissen, von Verarbeitungsbetrieben bis Metzgereien ein bedeutendes Aufgabenfeld zur Sicherstellung des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Dies gilt natürlich auch für die Gesundheit der Milchtierbestände und die Hygiene bei der Gewinnung, Behandlung und Verteilung von Milch und Milcherzeugnissen. Ein umfassender Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsgefährdung und -schädigung sowie vor Irreführung und Täuschung muss gewährleistet werden.
Die Überwachung der Betriebe erfolgt durch regelmäßige, unangemeldete Betriebskontrollen. Der vorbeugende Gesundheitsschutz gewinnt auf allen Ebenen der Lebensmittelproduktion an Bedeutung und verpflichtet alle Betriebe zu angemessenen, risikoorientierten Eigenkontrollen, deren Wirksamkeit intensiv überprüft wird. „Dabei informieren und beraten wir die Betriebe in Fragen der Betriebs- und Arbeitshygiene sowie der Qualitätssicherung der hergestellten Produkte“, betont Hintner.
Im Pflichtenheft von Franz Hintner befindet sich auch die Kontrolle und Überwachung der Eier- und Honigproduktion. Im Bereich der Freilandeier, ein zunehmender Erwerbszweig in Südtirol, ist die Haltung und die richtige Etikettierung ein wichtiger Bereich. Für die Honigproduktion gilt das Prinzip: Honig muss von Bienen hergestellt sein und den sog. Fichtenhonig gibt es nicht, denn da wird ein Sirup verwendet. Für den Fischbereich haben wir einen spezifisch ausgebildeten Amtstierarzt und die Überwachung gilt natürlich auch hier sowohl für den frischen heimischen Fisch als auch für den zugekauften Fisch und dessen hergestellte Produkte.
Schlachtungen und Fleischimporte
„Die Einhaltung der Tierschutzvorgaben und der hygienischen Anforderungen in Schlachtbetrieben und Metzgereien ist für die Sicherheit unseres Fleisches und der daraus entstehenden Produkte von enormer Wichtigkeit“, erklärt Hintner. Der Veterinärdienst ist für die amtliche Untersuchung und Beurteilung der Schlachttiere vor und nach der Schlachtung zuständig. Sie dienen nicht allein dem Schutz vor einer Gefährdung durch Tierkrankheiten (Zoonosen), sondern auch dem Schutz des Verbrauchers vor verbotenen Hormonen, Medikamenten und sonstigen gesundheitsrelevanten Rückständen wie Schwermetallen oder Pflanzenschutzmitteln. Auch die erforderlichen Dokumente für die Schlachtung werden überprüft, so wie die Hygienestandards und die korrekten Abläufe. „Ich betreue das Schlachthaus Meran und es ist mir ein großes Herzensanliegen, dass dieses und auch die anderen kleinen Schlächthöfe in Südtirol auch in Zukunft weitergeführt werden, denn sie funktionieren sehr gut und in kleinen Schlachthöfen kann das Tierwohl besser garantiert werden“, erklärt Franz Hintner. Der Schlachthof Meran wurde erst kürzlich mit der notwendigen Ausrüstung für den Einzug der bereits durch die hofnahe Schlachtung getöteten Tiere ausgestattet. Bei der hofnahen Schlachtung wird das Tier in seiner gewohnten Umgebung und unter ruhigen Umständen getötet und dann zum Schlachthof gebracht, wo alle weiteren Arbeitsschritte der Schlachtung erfolgen. Dieser für die Tiere stressfreie Vorgang trägt zu noch mehr Tierwohl und zu einer besseren Fleischqualität bei“, bestätigte Hintner.
Der 1905 an der St.-Josef-Straße errichtete Schlachthof wird als zentrale Struktur von fünfzehn Gemeinden des Bezirkes (Algund, Burgstall, Gargazon, Kuens, Lana, Marling, Meran, Naturns, Partschins, Plaus, Riffian, Schenna, St. Pankraz, Tirol und Tscherms) genutzt. Diese beteiligen sich an den allgemeinen Betriebskosten der Anlage durch die Entrichtung eines Solidaritäsbeitrages in Höhe von 0,5215 Euro pro Einwohner/-in und einer Quote pro Einheit der in der jeweiligen Gemeinde gezüchteten Tiere (nur 5 % der geschlachteten Tiere stammen aus der Gemeinde Meran).
„Auch alle Fleischimporte nach Südtirol müssen mit Begleitschein und Etiketten, welche die Qualität und Unbedenklichkeit zertifizieren, ausgestattet sein. Dies wird von der Veterinärbehörde genau überprüft“, erklärt Hintner. Jährlich werden als Beispiel ca. 7,5 Millionen Schweinsschlegel aus der EU wie Deutschland, Dänemark, Belgien und den Niederlanden nach Südtirol eingeführt. Daraus entsteht hauptsächlich Südtiroler Speck. Das Gütezeichen Südtiroler Markenspeck bezieht sich nicht auf die Herkunft des Fleisches, sondern auf dessen geschützte Verarbeitungstechnologie.